Zum Inhalt

Privatverkauf einer legal erworbenen ursprünglich illegal produzierten CD ist nicht rechtswidrig

Immer wieder werden ahnungslose Konsumenten von beauftragten Rechtsanwälten abgemahnt, weil sie angeblich illegale CDs im Internet zum Verkauf angeboten hätten. So wurde ein Vorarlberger Konsument vom Leadsänger der ehemals weltbekannten Rockgruppe "The Sweet", Andy Scott, geklagt. In dem von der Arbeiterkammer Vorarlberg unterstützten Musterprozess hat der OGH nun festgestellt, dass der private Verkauf solcher CDs nicht rechtswidrig ist.

Der Konsument, der Sammler von CDs ist, hatte eine CD mit dem Titel "The Sweet - The Legend Lives On Vol. 1", die er dereinst im Handel erworben hatte, auf Ebay zum Verkauf angeboten. Daraufhin kaufte der von Scott beauftragte Rechtsanwalt diese CD zum Preis von einem Euro und brachte eine Klage auf Unterlassung beim LG Feldkirch ein. Dem Konsument wurde vorgeworfen, durch den Verkauf eine Vielzahl von Rechtsverstößen begangen zu haben, u. a. gegen das Namensrecht, das Markenrecht oder das Urheberrecht, weil es sich um eine nicht originale CD gehandelt habe.

Nachdem bereits die Unterinstanzen die Klage des Leadsängers abgewiesen hatten, hat nun auch der OGH die außerordentliche Revision zurückgewiesen. Nach dem OGH kommen lauterkeitsrechtliche und markenrechtliche Ansprüche schon deshalb nicht in Betracht, weil der Konsument einen Privatverkauf auf Ebay getätigt hat und daher nicht "in geschäftlichem Verkehr" tätig geworden ist, was aber Voraussetzung für eine Inanspruchnahme nach diesen Bestimmungen wäre. Auch eine Inanspruchnahme nach dem Namensrecht scheidet aus, weil der Konsument durch den Verkauf der im Fachhandel erworbenen CD weder den Namen der auf der CD genannten Rockband bestritten hat, noch sich selbst den Namen angemaßt oder ihn unrechtmäßig als Bezeichnung für sich oder eigene Produkte gebraucht hat. Ob der Produzent der CD Namensrechte des Klägers verletzt hat, spielt im Verhältnis der Streitteile keine Rolle.

OGH 11.05.2012, 4 Ob 38/12k

Mit dieser Entscheidung hat der OGH der Unart einen Riegel vorgeschoben, dass Konsumenten, die CDs (bei denen sie nicht beurteilen können, ob diese illegal produziert wurden oder nicht) legal im Handel kaufen und lediglich privat wiederverkaufen wollen, mit kostenpflichtigen Abmahnungen und Unterlassungsklagen konfrontiert werden. 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Nach Entscheidung des Obersten Gerichtshof zur Unzulässigkeit der Kreditbearbeitungsgebühr und weiteren Entgelten der WSK Bank konnte sich der VKI mit der WSK Bank auf eine außergerichtliche Lösung für betroffene Kreditnehmer:innen einigen. Eine kostenlose Anmeldung zur Aktion ist bis 03.03.2026 möglich!

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die BravoNext S.A. (Bravofly) wegen verschiedener Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

Im Auftrag der AK OÖ klagte der VKI erfolgreich die Online-Plattform CopeCart GmbH, weil Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und diesen der Rücktritt zu Unrecht verweigert wurde.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang