Zum Inhalt

Produkthaftung: Verbrennungen durch Wärmestofftier

Das Wärmestofftier "Beddy Bear" verursachte bei einem Baby Verbrennungen dritten Grades. Trotz Einhaltung der Gebrauchsanweisung kam es zu einer zu starken Wärmeentwicklung.

Das Bezirksgericht für Handelssachen Wien geht davon aus, dass der Hersteller des "Beddy Bear" nach dem Produkthaftungsgesetz für die Verbrennungen haftet.

Grundlage dafür sind die Ausführungen des beauftragten Sachverständigen. Dieser stellte fest, dass die Außentemperatur des Bären noch nach Entnahme aus der Mikrowelle bis auf maximal 58 Grad Celsius ansteigen kann.

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: unzulässige Klauseln bei Ticketmaster

HG Wien: unzulässige Klauseln bei Ticketmaster

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Ticketmaster GmbH, Niederlassung in Wien wegen unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.
Nunmehr liegt das Urteil des Handelsgerichts Wien (HG Wien) vor, in dem 21 von 22 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig beurteilt wurden. Das Urteil ist rechtskräftig.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang