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Prospektwahrheit - Ras Al Khaimah ist nicht Dubai

Nach dem HG Wien als Berufungsgericht ergibt sich aus dem Grundsatz der Prospektwahrheit und -klarheit einmal mehr, dass die einem Verbraucher gegebenen Beschreibungen einer Pauschalreise keine irreführenden Angaben enhalten dürfen.

Von einer Irreführung muss ausgegangen werden, wenn einem Konsumenten, der dezidiert einen Reisewunsch nach Dubai äußert, ein Flugblatt mit großer Aufschrift Dubai übergeben wird und  die Buchungsbestätigung als Bestimmungsort Dubai -Hilton Ras Al Khaimah enthält, das Reiseziel aber dann tatsächlich das von Dubai rund 70 km entfernte eigene Emirat Ras Al Khaimah ist.

Einem durchschnittlich verständigen Erklärungsempfänger ist selbst bei genauem Studium eines Flugblattes mit der großen Aufschrift Dubai nicht eindeutig erkennbar, ob es sich bei der Nennung "Ras Al Khaimah" lediglich um einen Namen des Hotels oder einer Stadt handelt, schon gar nicht aber, dass es sich um den Namen eines eigenen Emirats handelt.

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