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Reise-Mustervertragsbedingungen: Abweichungen von den ARB 1992 müssen kenntlich gemacht werden

Der Reiseveranstalter THV-Reisen GmbH kam dieser Vorgabe in seinen AGB nicht nach und hat sich nun nach entsprechender Aufforderung durch den VKI dazu verpflichtet, seine unter anderem aus diesem Grund unzulässigen AGB nicht mehr zu verwenden.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat den Reiseveranstalter THV-Reisen GmbH - im Auftrag des Sozialministeriums - wegen der Verwendung gesetzwidriger Vertragsbestimmungen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Das Salzburger Reiseunternehmen hatte in seinen AGB suggeriert, es handle sich hiebei um die seinerzeit gemeinsam im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministeriums beratenen Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992), die Musterbedingungen für Reisevermittler und -Veranstalter darstellen. Diese ARB können, müssen aber nicht von Reisebürounternehmen verwendet werden. Wenn ein Unternehmen die ARB 1992 nur teilweise anerkennen will, muss jedoch ersichtlich sein, welche Vertragsbestimmungen auf die ARB 1992 zurückgehen, und welche Klauseln von ihnen abweichen, also bei welchen Klauseln es sich um "eigene" AGB des Unternehmens handelt. Diese Vorgabe ergibt sich aus § 9 der Verordnung über Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe (kurz: IVO).

Den AGB der THV-Reisen GmbH ließ sich das gerade nicht entnehmen. Darüber hinaus lagen insbesondere auch Verstöße gegen das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und gegen das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) vor, das in seinem III. Hauptstück besondere Vorschriften für Pauschalreiseverträge enthält, die generell für Reisende (also nicht nur für KonsumentInnen) gelten.

Auf die Beanstandungen des VKI hin hat THV-Reisen GmbH am 4.10.2017 eine Unterlassungserklärung abgegeben, mit der sich das Unternehmen verpflichtet, die folgenden (und sinngleiche) Klauseln in Zukunft nicht mehr zu verwenden und sich in Bezug auf bereits geschlossene Verträge nicht auf sie zu berufen:

(Anmerkung: Nur die kursiv gesetzten Passagen waren Teil unserer Beanstandung)

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte (in Form von Reiseverträgen) der THV-Reisen GmbH (im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums unter der Eintragsnummer 2004/0025 registriert), im folgenden Anbieter genannt, mit ihren Vertragspartnern, im folgenden Kunden genannt.
  2. Die Anmeldung ist für die THV-Reisen GmbH verbindlich. Diese Anmeldung kann persönlich, fernmündlich, schriftlich (Anmeldekarte, Fax oder e-Mail) und bei Tagesfahrten ohne Ticketreservierung fernmündlich erfolgen. Der Kunde erhält umgehend eine schriftliche Anmeldebestätigung. Die Verfügbarkeit unserer Reisen auf unserer Homepage wird regelmäßig geprüft. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass die gewünschte Reise nach Abschluss der Online-Buchung nicht mehr verfügbar ist. Sollte dies der Fall sein werden Sie von uns so bald wie möglich in Kenntnis gesetzt und wenn gewünscht, bieten wir Ihnen gerne eine Alternativreise an.
  3. Eventuell noch zu übermittelnde Reiseunterlagen sowie die Zustiegsstelle mit Abfahrtszeit erhalten die Kunden in Form eines Reisevouchers Zug um Zug nach Einlangen der Restzahlung, spätestens 10 Tage vor Reisebeginn.
  4. Für die Zahlungen sollten die beiliegenden Zahlscheine verwendet und bei Reiseantritt mitgeführt werden (gelten als Reisegutschein).
  5. Sollte die Reiseteilnehmer-Höchstanzahl überschritten werden oder sollte der Rechnungsbetrag nicht zeitgerecht einbezahlt sein, behält sich der Anbieter das Recht vor, den Kunden bis ca. 14 Tage vor Reiseantritt einen Ersatztermin vorzuschlagen.
  6. Eventuell anfallende Bettensteuern sind nicht im Reisepreis enthalten und vom Kunden direkt vor Ort am Reiseziel zu bezahlen.
  7. Bei Bus-/Flugreisen anderer Veranstalter gelten die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters.
  8. Im Übrigen gelten die allgemeinen Reisebedingungen des österreichischen Reisebüros.
  9. Treten auf der Kundenseite Umstände ein, die diesen an der Teilnahme der gebuchten Reise hindern, können Stornierungen jederzeit schriftlich (Postkarte, Brief, Fax oder e-Mail) oder auch persönlich getätigt werden.
  10. Bei Veranstaltungen (sowohl Tages-, als auch Mehrtagesreisen) mit Ticket - bzw. Kartenreservierung wird im Falle einer Stornierung ab dem Zeitpunkt der Buchung der volle Ticket-/Kartenpreis in Rechnung gestellt.
  11. Stornokosten bei Busreisen u. PKW-Reisen (Hotelbuchungen) mit oder ohne Zusatzleistungen
    - bis 30 Tage vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreises
    - ab 29 bis 21 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises
    - ab 20 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
    - ab 14 bis 4 Tage vor Reiseantritt: 70 % des Reisepreises
    - ab 3 bis 1 Tage vor Reiseantritt: 85 % des Reisepreises
    - Bei nicht Erscheinen bei der Abfahrt: 100 % des Reisepreises
  12. Stornokosten bei Flug-/Schiffsreisen
    - bis 60 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises
    - ab 59 bis 40 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
    - ab 39 bis 20 Tage vor Reiseantritt: 75 % des Reisepreises
    - ab 19 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Reisepreises
  13. In jedem Fall werden Euro 9,- pro Person Bearbeitungsgebühren einbehalten.
  14. Für Änderungen hinsichtlich des Teilnehmers, der Teilnehmerzahl oder der Verpflegungsart von Seiten des Kunden wird bei Mehrtagesreisen eine Umbuchungsgebühr von Euro 20,- eingehoben.
  15. Änderungen von Reisetouren, Tagesabläufen und Unterkünften sind vorbehalten.
  16. Bei eventuell auftretenden technischen Störungen an Autobussen bei Busreisen ist der Anbieter bemüht, Ersatztransportmittel (Bus oder Bahn) einzusetzen. Er behält sich zur Schadensbehebung einen Zeitraum von 48 Stunden vor.
  17. Mehrkosten infolge anderer Störungen oder unvorhersehbarer Ereignisse gehen zu Lasten des Teilnehmers.
  18. Die Entfernung des Reisegastes von der Reisegesellschaft erfolgt auf eigene Gefahr. Unpünktliches Erscheinen zur festgesetzten Abfahrtszeit, in dessen Folge ein Teilnehmer zurückbleibt, schließt Ersatzansprüche jeder Art aus.
  19. Die Zustiegsstelle bei Busreisen kann vom Wohnort abweichen. Bei bestimmten Reisen sind die Zustiege bereits im Vorhinein festgelegt. In solchen Fällen sind ausschließlich diese verbindlich.
  20. Eine Sitzplatzreservierung wird erst durch schriftliche Bestätigung des Anbieters verbindlich, vorher besteht kein Anspruch auf den Sitzplatz.
  21. Die Änderung von Sitzplätzen ist kein Grund, der zu einer kostenlosen Stornierung berechtigt.
  22. Der Anbieter haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der im Programm ausgeschriebenen Reisen bis maximal zur vollen Höhe des Reisepreises.
  23. Bei Hotels, Restaurants, Transportunternehmen und anderen fremden Leistungen ist er nur Vermittler. Hierfür wird vom Anbieter keine Haftung bei Unfällen, Verlust oder Beschädigungen, gleich welcher Art übernommen. Die Haftpflicht des Unternehmens wird davon nicht berührt.
  24. Für Reisegepäck wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
  25. Es gelten bei Busreisen die entsprechenden Maßgaben, darüber hinaus weist der Anbieter darauf hin, dass das Handgepäck vor Abfahrt sicher in den dafür vorgesehenen Gepäckablagen verstaut werden sollte und die Kunden zur eigenen Sicherheit Stehen und Umherlaufen im Bus während der Fahrt auf das unbedingt erforderliche Maß beschränken sollten.
  26. Wertgegenstände sollten nicht unbeaufsichtigt im Bus liegen gelassen werden. Bei Diebstahl, Beschädigung oder Verlust kann weder der Anbieter, der Busunternehmer bzw. Busfahrer haftbar gemacht werden.
  27. Gerichtsstand ist A-5026 Salzburg Landesgericht Salzburg
  28. Mit der Anmeldung werden die vorstehenden Reisebedingungen anerkannt.
  29. Druck- und Satzfehler sowie Irrtümer sind vorbehalten.
  30. Bei gebuchten Flugreisen müssen wir für Namensänderungen die von den Fluggesellschaften in Rechnung gestellten Gebühren an Sie weiterverrechnen. Je nach Fluggesellschaft belaufen sich diese Gebühren auf ca. 50,- bis 120,- EUR pro Person. Bitte geben Sie immer die richtige Schreibweise der Namen an und überprüfen Sie unbedingt nach Erhalt der Buchungsbestätigung diese noch einmal auf mögliche Fehler. Sollte es zu einer fehlerhaften Schreibweise gekommen sein, so melden Sie uns dies umgehend.
  31. Auch für Umbuchungen werden von Fluggesellschaften gesonderte Gebühren erhoben. Sollten Sie eine bei uns gebuchte Reise umbuchen wollen, so müssen wir Ihnen diese Gebühren weiterverrechnen.
  32. In jedem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr bei Rücküberweisungen in Abzug gebracht.

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