Ein Reisebüro muss umfassend über Einreisebestimmungen informieren. Als allgemein bekannt vorausgesetzt ist das Erfordernis eines gültigen Reisepasses für Reisen ins Ausland; über die darüber hinausgehenden ausländischen Einreisebestimmungen ist jedoch aufzuklären. Dass ein minderjähriges Kind im Pass der Eltern eingetragen sei, sei in Österreich eine übliche Vorgangsweise. Damit verfüge das Kind - so das Gericht - über einen gültigen Reisepass. Auch aufgrund der erst kurzen Gültigkeitsdauer der neuen US-Einreisebestimmungen sei das Reisebüro verpflichtet gewesen mitzuteilen, dass dieser Eintrag der Eintrag im Pass der Eltern nicht ausreicht. Das Reisebüro ist daher zum Ersatz der entstandenen Mehrkosten verpflichtet.
Reisebüro - Aufklärung über Einreisebestimmungen
Ein Reisebüro muss bei Buchung den Kunden umfassend über die Einreisebestimmungen aufklären, so das BG für Handelssachen Wien in einem AK-Musterverfahren. Als allgemein bekannt wird nur, dass für Reisen ins Ausland ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Über die darüber hinaus gehenden ausländischen Pass- und Visavorschriften ist aber zu informieren. Das Reisebüro wurde daher wegen mangelnder Information zu einer Schadenersatzzahlung an den Kunden verpflichtet.
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Urteil: Reisebüro: Aufklärung über Einreisebestimmungen - 17.1.2007
https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1500