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Reisebüro - Aufklärung über Einreisebestimmungen

Ein Reisebüro muss bei Buchung den Kunden umfassend über die Einreisebestimmungen aufklären, so das BG für Handelssachen Wien in einem AK-Musterverfahren. Als allgemein bekannt wird nur, dass für Reisen ins Ausland ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Über die darüber hinaus gehenden ausländischen Pass- und Visavorschriften ist aber zu informieren. Das Reisebüro wurde daher wegen mangelnder Information zu einer Schadenersatzzahlung an den Kunden verpflichtet.

Ein Reisebüro muss umfassend über Einreisebestimmungen informieren. Als allgemein bekannt vorausgesetzt ist das Erfordernis eines gültigen Reisepasses für Reisen ins Ausland; über die darüber hinausgehenden ausländischen Einreisebestimmungen ist jedoch aufzuklären. Dass ein minderjähriges Kind im Pass der Eltern eingetragen sei, sei in Österreich eine übliche Vorgangsweise. Damit verfüge das Kind - so das Gericht - über einen gültigen Reisepass. Auch aufgrund der erst kurzen Gültigkeitsdauer der neuen US-Einreisebestimmungen sei das Reisebüro verpflichtet gewesen mitzuteilen, dass dieser Eintrag der Eintrag im Pass der Eltern nicht ausreicht. Das Reisebüro ist daher zum Ersatz der entstandenen Mehrkosten verpflichtet.

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