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Reisepreisminderung - "Wiener Liste"

Die Autoren Dr. Eike Lindinger und Mag. Andrea Scheibenflug haben in dem im MANZ Verlag erschienenen Werk "Reiseprozessrecht" die sogenannte "Wiener Liste" zur Reisepreisminderung veröffentlicht. Eine umfassende Sammlung von Einzelfallentscheidungen, aber kein Ersatz für die Pauschalsätze der "Frankfurter Liste".

In der von den Autoren unternommenen Darstellung der "Wiener Liste" werden in alphabetisch-chronologischer Reihenfolge anhand von Stichwörtern erstinstanzliche (rechtskräftige) Entscheidungen wie auch zweitinstanzliche Rechtsprechung des BGHS Wien bzw des HG Wien hinsichtlich des Sachverhaltes und des Entscheidungsinhaltes dargestellt. Besonderheiten der Fälle werden in Anmerkungen festgehalten.

Wie die Autoren selbst meinen, weichen Gerichtsentscheidungen oftmals voneinander ab, was an der Besonderheit jeder zu beurteilenden Reise, der persönlichen Erfahrung des Gerichts, aber auch der Rechtsauffassung, die das Gericht vertritt, liegt. Jeder der zitierten Entscheidungen liegt ein individuell zu beurteilender Sachverhalt zugrunde, aus dem sich ein Preisminderungsanspruch ergab oder auch nicht, daher meinen die Autoren auch richtigerweise, dass diese Entscheidungen grundsätzlich nicht verallgemeinert werden können. 

Diese Einzelfallentscheidungssammlung unterscheidet sich daher von der "Frankfurter Tabelle" in mehrfacher Hinsicht und ist kein Äquivalent.

Die von der  - ausschließlich für Reiserechtssachen zuständige -  24. Zivilkammer der Landesgerichts Frankfurt am Main entwickelte "Frankfurter Tabelle" fasst die typischen Reisemängel in den Kategorien Unterkunft/Verpflegung/Sonstiges/Transport zusammen und ordnet ihnen abstrakte Rahmenprozentsätze für die durchzuführende Reisepreisminderung zu. Die "Frankfurter Tabelle" gibt also einen durchaus brauchbaren - abstrakten - Rahmen vor, innerhalb dessen je nach Art, Schwere und Dauer des Mangels eine Preisminderung verlangt werden kann; z.B. gibt die Tabelle bei einer  Beeinträchtigung von Lärm am Tag einen Preisminderungsrahmen von 5-25% und in der Nacht von 10 - 40% vor.

Die "Wiener Liste" ist eine brauchbare Zusammenfassung der Judikatur des BGHS Wien und HG Wien in Reiserechtssachen, anhand derer sich die Tendenz dieser Gerichte bei der Bewertung von Reisemängeln ablesen lässt -aber keinesfalls ein Ersatz für die seit Jahren bewährte Frankfurter Liste als Orientierungshilfe zur Bewertung von Preisminderungsansprüchen für Reisende, Reiseveranstalter, Rechtsanwälte und Gerichte.

Lindinger/Scheibenpflug
Reiserechtsprozess
MANZ 2006, XVIII, 272 S., spiralisiert, EUR 38,00,
ISBN 10: 3-214-03668-8, ISBN 13: 978-3-214-03668-3

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