Unter einer Pauschalreise ist eine Kombination von zumindest zwei verschiedenen Reiseleistungen (zB Flug und Hotel) zu verstehen, zu deren Erbringung sich der Reiseveranstalter verpflichtet, auch wenn er selbst nicht Erbringer der Leistungen ist.
Mit der EU-Richtlinie 2302/2015 wurden neue Rahmenbedingungen für Pauschalreisen geschaffen. So wurde unter anderem die Definition von Pauschalreisen weiter konkretisiert und durch die Einführung "verbundener Reiseleistungen" der Anwendungsbereich des ursprünglich nur für Pauschalreisen entwickelten Schutzregimes teilweise erweitert. Da die Richtlinie eine Vollharmonisierung vorsieht, verblieb den nationalen Gesetzgebern bei ihrer Umsetzung nur wenig Spielraum. In Österreich wurden die Vorgaben der RL im Pauschalreisegesetz (PRG) umgesetzt, das am 1.7.2018 in Kraft tritt und damit für alle ab 1.7.2018 gebuchten Pauschalreisen gilt.
Weitere Informationen und die wesentlichen Neuerungen durch das PRG finden Sie hier
Reiserecht neu ab 1. Juli 2018
Am 1.7.2018 tritt das Pauschalreisegesetz (PRG) in Kraft. Die Rahmenbedingungen für Pauschalreisen werden neu geregelt und dabei auch zeitgemäße Entwicklungen berücksichtigt, wie der Umstand, dass Buchungen vielfach online unter Zuhilfenahme von Vermittlungsplattformen geschlossen werden.
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Reiserecht neu ab 1. Juli 2018 - 28.6.2018
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