Reiseveranstalter müssen aber für den Konkursfall vorsorgen und eine Insolvenzversicherung (Versicherung oder Bankgarantie) abschließen.
Tritt der Konkurs vor Antritt der Reise ein, dann muss die an den Reiseveranstalter bezahlte Anzahlung oder Restzahlung an den Kunden zurückerstattet werden. Sind im Pauschalpreis auch Kosten für Versicherung oder Visabeschaffung enthalten, so sind auch diese Kosten zurückzuerstatten.
Wenn der Konkurs während der Durchführung der Pauschalreise eintritt, dann sind die notwendigen Kosten für die Rückreise zu ersetzen. Das können zum Beispiel Flugkosten bzw Hotelkosten bis zum Abflug sein.
Sämtliche Ansprüche sind innerhalb von acht Wochen ab Eintritt des Insolvenzfalles beim sogenannten Abwickler bei sonstigem Anspruchsverlust geltend zu machen.
Der Abwickler von Bentour ist (laut Impressum des Reiseveranstalters) die UNIQA Sachversicherung AG (1029 Wien, Untere Donaustr. 21), 24 Stunden Notfallnummer: 0800/204 99 999.
Garant oder Versicherer ist die UNIQA Sachversicherung AG Polizze Nr. 2132/000706-1.