Ausstattungs- und Unterkunftsmängel, wie Lärm- und Staubbelästigung durch Bauarbeiten, Schimmel im Badezimmer, fehlende Leistungen wie Musikanlage und Whirlpool in einer Hotelanlage rechtfertigen nach dem BGHS Wien eine Reisepreisminderung von 40%, Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude in der Höhe von € 30,00 pro Person und Tag und einen Schadenersatzbetrag von € 250,00 für eine erforderliche Umbuchungsgebühr wegen vorzeitiger Abreise, weil die Mängel nicht behoben werden konnten.
Renovierungsbedürftiges Hotel - Reisepreisminderung und Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude
Musterprozess des VKI - im Auftrag des BMSG - weitgehend gewonnen; Urteil ist nicht rechtskräftig.
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