Die Republik wurde zur Zahlung von zwei Drittel zuzüglich Zinsen verurteilt. Allerdings warf das Gericht den Anleihezeichnern vor, die Risikohinweise nicht ausreichend beachtet zu haben und durch die höhere Verzinsung sehenden Auges ein erhebliches Insolvenzrisiko der Riegerbank akzeptiert zu haben. Ihnen wurde daher ein Mitverschulden von einem Drittel angelastet.
Laut Gericht unterliefen dem Bankprüfer über Jahre hinweg gravierende Fehler. Bei gehöriger Sorgfalt wäre schon viele Jahre zuvor die Überschuldung und Konkursreife der Riegerbank erkennbar gewesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ein ähnlich gelagerter Fall, die BHI Bank in Graz, bei dem die Republik zahlreiche Anleger entschädigen musste, war laut KSV der Anlass dafür, dass mittlerweile eine Haftung der Republik Österreich für Fehler des Bankprüfers durch Gesetz ausgeschlossen wurde.
Seit 1. Jänner 2005 ist laut Finanzmakrtaufsichts-Behördengesetz ein Bankprüfer kein Organ der Finanzmarktaufsicht mehr und folglich die Republik für dessen Fehler und Versäumnisse nicht haftbar.
Der Konkurs der Riegerbank läuft schon seit Herbst 1998. Die Bank war schon lange vor der Konkurseröffnung durch Spekulationsverluste und allzu freie Entnahmen des Gründers und Eigentümers Wolfgang Rieger total ausgehöhlt.
Rieger hat seine Strafe teilweise verbüßt und wurde im Frühjahr 2003 vorzeitig aus der Haft entlassen.
7,5 Prozent Verzinsung sollten die Tatsache wettmachen, dass die Riegerbank eigentlich nur eine Wechselstube mit Bankenkonzession war. Hunderte Anleiheinhaber, die 1998 eine "Rieger-Bank-Anleihe" gekauft hatten, verloren ihr Geld. Das Anleihevolumen betrug mehr als zehn Mio. Euro. Der KSV organisierte ein Gläubigerkonsortium und brachte für rund 550 Geschädigte eine Musterklage gegen die Republik ein.