Ein Konsument wollte mit seiner Frau und seinen beiden Kindern den Sommerurlaub 2020 auf Mallorca verbringen und buchte Anfang 2020 Flug und Hotel über den Vermittler Opodo. Die Corona-Pandemie durchkreuzte diese Urlaubspläne: Zum geplanten Reisezeitpunkt bestand eine Reisewarnung für Mallorca, das Hotel war geschlossen und der Flug wurde von der Fluglinie annulliert. Ein Jahr später zahlte zwar endlich die Fluglinie die Kosten für die Flugtickets zurück, die Hotelkosten in der Höhe von 1.750 Euro ließen aber immer noch auf sich warten. Das Hotel verwies auf Opodo als Vertragspartner. Eine Kontaktaufnahme mit Opodo gestaltete sich jedoch als schwierig und das Unternehmen betonte mehrmals, dass Opodo lediglich als Vermittler zwischen Anbieter und Kunde agiere und somit die Rückerstattung primär vom gebuchten Hotel ausgehe. Erst wenn das Hotel die Rückerstattung an Opodo leiste, könne Opodo diesen Betrag an den Konsumenten weiterleiten.
Der VKI unterstütze daher im Auftrag des Sozialministeriums die Klage des Konsumenten gegen das hinter der Marke Opodo stehende Unternehmen Vacaciones eDreams mit Sitz in Madrid – mit Erfolg: Opodo zahlte unmittelbar nach Klagszustellung den gesamten Betrag an die Familie zurück. Es erging daher kein Urteil.
Die Klage war gegen Opodo gerichtet, da in diesem Fall eine Kombination aus Hotel und Flug vorlag und Opodo somit als Reiseveranstalter zu qualifizieren war. Bei einer Nur-Flug-Buchung ist es hingegen ratsam, sich direkt an die Fluggesellschaft zu wenden.
Aber nicht nur die Familie erhielt ihr Geld zurück; Opodo veranlasste zeitgleich auch in rund 30 anderen Fällen, die dem VKI vorlagen, eine Rückzahlung.