Die S Bausparkasse hat zuletzt in einer Aussendung an Kunden mit laufenden endfälligen Darlehen die nachträgliche Abtretung der Rechte aus Lebensversicherungsverträgen verlangt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sieht keine Rechtsgrundlage für diese Vorgangsweise. Auch auf Anfrage konnte dem VKI seitens der S Bausparkasse keine Rechtsgrundlage genannt werden.
Der VKI geht daher davon aus, dass Kunden der S Bausparkasse mit bestehenden Darlehensverträgen nicht verpflichtet sind derartige Abtretungserklärungen zu unterschreiben. Eine Verpflichtung könnte nur dann bestehen, wenn sich die betroffenen Darlehensnehmer seinerzeit bei Abschluss des Kreditvertrages dazu verpflichtet hätten.
Mangels Verpflichtung zur Abtretung können aus Sicht des VKI für die Betroffenen Kunden auch keine Nachteile entstehen. Sollten dennoch negative Erfahrungen gemacht werden, ersuchen wir um Information durch die betroffenen Konsumenten.