Wien (APA) - Justizministerin Karin Miklautsch plant eine Neuregelung der sogenannten "Sammelklagen". Eine entsprechende Novelle der Zivilprozessordnung soll ab Herbst von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet werden und bis Jahresende stehen, kündigte Miklautsch am Montag an. Derzeit sind Sammelklagen nur möglich, wenn geschädigte Konsumenten ihre Ansprüche an einen berechtigten Klagsverband abtreten und von diesem einklagen lassen. Dies will Miklautsch ändern, um den einzelnen Klägern im Gerichtsverfahren mehr Mitspracherecht zu geben.
Momentan laufen Sammelklagen in der Regel über den Verein für Konsumenteninformation (VKI) und die Arbeiterkammer. Auch wenn deren Arbeit gut sei, wolle sie den Betroffenen doch die Option bieten, Sammelklagen auch ohne Abtretung ihrer Ansprüche an einen Klagsverband einzubringen, sagt Miklautsch. Sie will die bestehenden Möglichkeiten von Sammelklagen (Verbindung von Verfahren, Musterprozesse, Streitgenossenschaften und Verbandsklagen) daher adaptieren und ein neues Instrument für Massenverfahren ohne Klagsverband schaffen.
Dies forderte bei einem gemeinsamen Symposium von Justiz- und Sozialministerium am Montag auch der Anwalt Alexander Klauser, der für VKI und Arbeiterkammer Sammelprozesse durchführt. "Man kann nicht von einem Anspruchinhaber verlangen, dass er seine Ansprüche an einen Dritten abtreten muss, um sie überhaupt einklagen zu können", kritisiert Klauser.
Die Gefahr "amerikanischer Verhältnisse" durch Ausweitung der Möglichkeiten zur Sammelklage sieht Klauser nicht. Er verweist darauf, dass in Österreich im Gegensatz zum US-amerikanischen Recht kein "Strafschadenersatz" vorgesehen ist. "In Österreich kriegt ein Geschädigter nur das als Schadenersatz, was er als Schaden erlitten hat", weist er Befürchtungen zurück, Unternehmen könnten durch hohe Schadenersatzforderungen unter Druck gesetzt werden.
Das Kostenargument spricht nach Ansicht des Rechtsanwaltes jedenfalls klar für Sammelklagen: Während bei einem Streitwert von 1.000 Euro allein für die Einbringung einer Klage Gerichtsgebühren und Anwaltskosten von bis zu 30 Prozent des Streitwertes fällig werden, sinkt dieser Anteil bei einem Streitwert von 100.000 Euro auf drei Prozent.
Darauf verweist auch Sozialstaatssekretär Sigisbert Dolinschek: Er glaubt, dass einzelne Konsumenten angesichts hoher Gerichtsgebühren häufig davor zurückschrecken, ihre Ansprüche einzuklagen. Wenn sich mehrere Geschädigte zusammenschließen, "dann kommen Streitkosten zusammen, die sehr wohl für einen Prozesskostenfinanzierer interessant werden", glaubt Dolinschek.