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Sanierungsverfahren bei Kika/Leiner

, aktualisiert am

Mit Wirkung vom 14.6.2023 wurde zur Leiner & kika Möbelhandels GmbH (FN 415688g) beim Landesgericht St. Pölten ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet. Der Antrag war laut Medienberichten am Montag, 12.6.2023 eingebracht worden. Wir haben die wesentlichen Informationen zusammengestellt.

Zum Masseverwalter wurde Mag. Volker LEITNER bestellt, 3100 St Pölten, Wiener Straße 3, Tel: 02742/805 1990, E-Mail: info@leiner.at

Das Aktenzeichen des Sanierungsverfahrens lautet 14 S 93/23a.

Forderungen müssen bis 8.8.2023 angemeldet werden.

Mehr Informationen zur Insolvenz der Leiner & kika Möbelhandels GmbH finden Sie unter hier.

Was passiert mit Gutscheinen bzw Gutscheinkarten?

Laut Kundmachung in der Insolvenzdatei und Informationen des Masseverwalters sollen auf Grund eines Kapitalzuschusses des Eigentümers sämtliche Gutscheine gesichert sein, die Einlösung der Gutscheine soll in voller Höhe in den Filialen weiterhin möglich sein. Gutscheininhaber:innen brauchen ihre Forderungen aus noch nicht eingelösten Gutscheinen daher nicht bei Gericht anmelden. Wir empfehlen die Einlösungsmöglichkeit der Gutscheine zeitnahe in einer Filiale zu prüfen.

Diese volle Einlösung der Gutscheine stellt eine Besserstellung zu einem normalen Insolvenzverfahren dar. In einem normalen Insolvenzverfahren dürfte der Unternehmer wegen des Verbotes der Gläubigerbegünstigung keine Gutscheine mehr einlösen, Inhaber:innen von Gutscheinen müssten ihre Forderung bei Gericht anmelden.

Offene Aufträge werden erfüllt

Laut Information des Masseverwalters sollen laufende Aufträge erfüllt werden, wobei offene Anzahlungen angerechnet werden. Der Masseverwalter wird in sämtliche offenen Verträge eintreten, dies sei vom Gläubigerausschuss genehmigt worden. Betroffene müssen daher Anzahlungen ebenfalls nicht bei Gericht anmelden.

Auch dies stellt eine Besserstellung zu einem normalen Insolvenzverfahren dar. In einem normalen Insolvenzverfahren hat der der:die Insolvenzverwalter:in bei noch laufenden Verträgen, die von beiden Seiten nicht oder nicht vollständig erfüllt sind (zB Ware wurde noch nicht geliefert und Kunde hat bislang nur eine Anzahlung geleistet) ein Wahlrecht, ob sie:er an Stelle des insolventen Schuldners am Vertrag festhält (und zB die bestellte Küche noch liefert) und somit auch vom anderen Vertragsteil Erfüllung fordern kann, oder ob sie:er vom Vertrag zurücktritt.

Neue Aufträge

Anzahlungen zu neuen Aufträgen sollen nach den Informationen des Masseverwalters ebenfalls gesichert sein, weil dafür ein eigenes Fremdgeldkonto eingerichtet ist.

Sollte das Unternehmen trotz des beantragten Sanierungsplanes in der Insolvenz nicht weitergeführt werden (was wir derzeit nicht wissen), können Gewährleistungsrechte nicht mehr erfüllt werden. Im schlimmsten Fall können Verbraucher:innen auch hier nur noch eine Quote im Insolvenzverfahren geltend machen. Dieses Risiko ist bei aktuellen Käufen mitzuberücksichtigen.

Aufrechnung

Hat ein:e Konsument:in eine Forderungen gegen kika/Leiner und umgekehrt kika/Leiner eine Forderung gegen diese:n Verbraucher:in, so kann der:die Verbraucherin (wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen) eine Aufrechnung erklären. Aufrechnung bedeutet die (teilweise) Aufhebung gegenseitiger Forderungen ohne tatsächlichen Leistungsaustausch.

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens lässt die bestehende Möglichkeit zur Aufrechnung grundsätzlich unberührt. Aufrechenbare Forderungen müssen im Insolvenzverfahren daher nicht geltend gemacht werden (§ 19 Abs 1 IO); eine Anmeldung schadet aber nicht.

Eine Aufrechnung muss erklärt werden (passiert also nicht automatisch), im Insolvenzfall gegenüber dem:der Insolvenzverwalterin. Zusätzlich ist hier zu beachten: Die Forderungen müssen einander bereits zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung aufrechenbar gegenüberstehen (§ 20 Abs 1 IO). Dh Insolvenzgläubiger:innen, die erst während des Insolvenzverfahrens Schuldner der Masse werden, können nicht mit ihren Insolvenzforderungen aufrechnen.

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