Nach dem - nicht rechtskräftigen - Urteil muss die AUA die frustrierte Hotelkosten für den Aufenthalt am Ankunftsort bis zur Wiedererlangung des Handgepäcks und die Kosten für die Neuinstallation von Software des - wie sich erst später herausstellte - während der Beförderung gestohlenen Laptops bezahlen.
Schadenersatz für verlorenes Fluggepäck
In einem Musterprozess des VKI - im Auftrag des Konsumentenschutzministers - wurde die AUA in erster Instanz zu Schadenersatz wegen Verlust von Reisegepäck bzw wegen verspäteter Beförderung von Reisegepäck verurteilt.
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Urteil: Schadenersatz für verlorenes Fluggepäck - 8.3.2007
https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1529