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Schadenersatz für verlorenes Fluggepäck

In einem Musterprozess des VKI - im Auftrag des Konsumentenschutzministers - wurde die AUA in erster Instanz zu Schadenersatz wegen Verlust von Reisegepäck bzw wegen verspäteter Beförderung von Reisegepäck verurteilt.

Nach dem - nicht rechtskräftigen - Urteil muss die AUA die frustrierte Hotelkosten für den Aufenthalt am Ankunftsort bis zur Wiedererlangung des Handgepäcks und die Kosten für die Neuinstallation von Software des - wie sich erst später herausstellte - während der Beförderung gestohlenen Laptops bezahlen.

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