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Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Kletterpark gibt Unterlassungserklärung ab

Das Lipizzanergestüt Piber betreibt auf dem Gelände des Lipizzanergestüts Piber einen Kletterpark.

Anlässlich einer Verbraucher:innenbeschwerde hat der VKI die AGB dieses Kletterparks geprüft und die Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Kletterpark, im Auftrag des Sozialministeriums, wegen zwei unzulässigen Klauseln in diesen Teilnahmebedingungen für den Kletterpark abgemahnt. Betroffen sind eine Haftungsfreizeichnungsklausel und eine Klausel, welche die Verwendung von aufgenommenen Fotos und Videos während der Aktivitäten im Kletterpark ohne weitere Zustimmung und auch für Werbezwecke erlaubt hätte.

Die Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Kletterpark hat am 25.06.2024 eine außergerichtliche strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Die Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber hat sich in der strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, im geschäftlichen Verkehr mit Verbraucher:innen die Verwendung der folgenden sowie sinngleicher Klauseln zu unterlassen, und sich auf diese und sinngleiche Klauseln nicht zu berufen: 

  • Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass bei der Begehung der Parcours – ungeachtet der Benutzerregeln – mit Verletzungen aller Art zu rechnen ist.“
  • Der TN stimmt zu, dass die während der Aktivitäten vom KP-Personal aufgenommenen Fotos und Videos ohne weitere Zustimmung vom AP auch für Werbezwecke verwendet werden“.

Stand: 1.7.2024

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