Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des BMASK die Sport Eybl & Sports Experts GmbH im Zusammenhang mit zwei von ihr im Sommer 2010 verwendeten Prospekten, insbesondere hinsichtlich der Verwendung von zahlreichen Fußnoten bei der Werbung mit Statt-Preisen. In einem Prospekt war unter anderem für eine Slackline mit einem Preis von € 49,99 statt € 69,99 geworben worden war. Der Preis von € 69,99 war mit einer Fußnote gekennzeichnet, insgesamt befanden sich aber bei der Erklärung fünf senkrecht dargestellte Fußnoten.
Das Oberlandesgericht Wien beurteilt eine derartige Darstellung als irreführend.