Doc LX bietet als Veranstalter der X-Jam Eventmaturareisen derzeit vergünstigte Stornomöglichkeiten für den Reisezeitpunkt Ende Juni bzw. Anfang Juli 2020 an.
Aus derzeitiger Sicht ist es allerdings unwahrscheinlich, dass derartige Eventmaturareisen im Hinblick auf das bis Ende August 2020 jedenfalls in Österreich geltende Verbot von Großveranstaltungen zum vertraglich vereinbarten Reisezeitraum und mit den vertraglich zugesagten Eigenschaften (Events, Partys usw) überhaupt in der geplanten Weise staffinden können.
Es ist vielmehr gut denkbar, dass der Reiseveranstalter selbst vom Vertrag zurücktreten wird müssen, weil die Reise nicht durchführbar ist und er somit den Vertrag gar nicht erfüllen kann. Weiters ist es durchaus möglich, dass kurz vor Reiseantritt ein kostenloses Rücktrittsrecht zusteht, wenn dann weiterhin außergewöhnliche Umstände vorliegen, die den Reiseantritt aufgrund der Corona-Situation unzumutbar machen.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, warum derzeit Maturaeventreisen von den Kunden storniert werden sollten. Vielmehr erscheint es angezeigt zuzuwarten, jedenfalls dann, wenn man im Fall, dass die Reise überraschenderweise stattfinden sollte, tatsächlich die Reise antreten würde.
Derzeit besteht leider noch kein gesichertes Recht für einen kostenlosen Rücktritt von der Reise, weil die Situation im Sommer 2020 noch nicht eindeutig abschätzbar ist.
Grundsätzlich besteht dann ein kostenloses Rücktrittsrecht, wenn kurz vor Reiseantritt außergewöhnliche Umstände vorliegen, die den Reiseantritt aufgrund der Corona-Situation unzumutbar machen, wenn also klar ist, dass durch außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort die Durchführung Ihrer Reise erheblich beeinträchtigt ist. Nach der früheren Rechtsprechung wird hier auf einen Zeitpunkt etwa eine Woche vor Reisebeginn abgestellt. Dabei muss aber als Voraussetzung keine Reisewarnung der Stufe 6 vorliegen, wie es in Schreiben von X-Jam als Beispiel angeführt wird.
Ein weiterer Grund für einen kostenfreien Rücktritt könnte sein, dass der Maturareiseveranstalter wesentliche Eigenschaften der Reise ändern muss (zB vertraglich zugesagte Events oder Ausflüge oder andere erhebliche Änderungen durch Reisebeschränkungen). Solche Änderungen muss Ihnen der Reiseveranstalter mitteilen. In diesem Fall haben Sie innerhalb der vom Reiseveranstalter festzulegenden angemessenen Frist das Recht, der vorgeschlagenen Änderung zuzustimmen oder vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten.
Wenn Sie dennoch bereits jetzt stornieren, fällt eine geringere Stornogebühr an. Wenn Sie zuwarten, ob die Reise seitens des Veranstalters abgesagt wird oder, ob Sie schließlich selbst vor der Reise wegen Unzumutbarkeit kostenlos zurücktreten können und diese Umstände dann doch nicht eintreten sollten, wäre im Streitfall die Stornogebühr letztlich (fast) beim vollen Reisepreis.
(4.5.2020)
Aktualisierung 29.5.2020:
Der Maturareiseveranstalter DocLX (X-Jam) hat nun angekündigt, dass die Stornosätze nicht erhöht werden, sondern bei 30% bleiben.
Achtung hierbei:
Falls der Unternehmer DocLX Travel Events GmbH insolvent werden sollte und die Insolvenzabsicherung der PauschalreiseVO zur Anwendung kommt, erhalten nach dem Wortlaut der Verordnung VerbraucherInnen, die von sich aus stornieren, die Stornokosten nicht von der Insolvenzabsicherung ersetzt!
VerbraucherInnen sollten derzeit nicht von sich aus stornieren, sondern zuwarten, ob die Reise vom Unternehmer abgesagt wird oder vom Unternehmer so geändert wird, dass ein kostenloser Rücktritt möglich ist.