Wer etwa ein bereits bezahltes Flugticket hat und eine kostenlose Umbuchung nicht möglich ist, der kann seine Forderung beim Konkursgericht anmelden. Es ist jedoch zu bedenken, dass jeder Gläubiger nur eine bestimmte Quote seiner Forderung erhält (bei einem 400 Euro Ticket und einer angenommenen Quote von etwa 10% erhält man nur 40 Euro) und dass bereits die Gerichtsgebühr für die Forderungsanmeldung 17,00 Euro beträgt.
Offene Forderungen gegen die Airline sind daher beim LG für ZRS Graz bis spätestens 15.05.2006 anzumelden (in zweifacher Ausfertigung unter Anschluss sämtlicher Urkunden in Fotokopie). Die Gerichtsgebühr beträgt € 17,00.