Zum Inhalt

Superlook/konsultatio.at: Ein Jahr bedingt für selbst gebasteltes Inkassoschreiben

Der Betreiber einer bekannten Wiener Modellagentur ist heute, am 3.8.2005 im Wiener Straflandesgericht wegen versuchten gewerbsmäßigen schweren Betrugs zu einem Jahr bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Dem Verein für Konsumenteninformation liegt eine Vielzahl von Beschwerden vor, jeweils mit dem gleichen Sachverhalt:

Per Inserat werden gutbezahlte Jobs in der Werbung angepriesen, die Interessenten gehen zum "Casting" und werden dort dazu bewegt, erst einmal Fotos um 590 Euro zu bestellen.

Einen Rücktritt schließt die Agentur - unzulässigerweise- aus. Wer trotzdem vom Vertrag zurücktrat und nicht zahlte, wurde in der Folge mittels "Inkasso-Briefen" gemahnt.

Verrechnet wurden vollkommen überhöhte Mahnspesen und eine Inkassogebühr, so dass die Forderungen plötzlich weit über 1.000 Euro ausmachten.

Als tatsächlicher Urheber der Schreiben stellte sich dann jedoch der Agenturchef heraus, der die Schreiben des Inkassobüros "konsultatio.at" selbst verfaßt und mit fiktivem Namen unterschrieben hatte.

Der VKI, der zahlreiche Verbraucher, die auf Zahlung der 590 Euro geklagt wurden, unterstützt und auch Verbandsklage wegen unlauteren Wettbewerbs eingebracht hat,  erstattete Strafanzeige wegen versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges.

Das Gericht nahm Täuschungsabsicht an und verurteilte den Unternehmer zu einem Jahr bedingter Freiheitsstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Unterlassungserklärung von T-Mobile

Unterlassungserklärung von T-Mobile

Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die T-Mobile Austria GmbH abgemahnt. T-Mobile hatte Konsument:innen, die Ansprüche im Zusammenhang mit der jährlichen Servicepauschale bzw. dem monatlichen Internet-Service Entgelt geltend gemacht hatten, die ordentliche Kündigung erklärt.

Erfolg bei Servicepauschale gegen Telekommunikationsanbieter

Erfolg bei Servicepauschale gegen Telekommunikationsanbieter

Im Auftrag des Sozialministeriums vertritt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in mehreren Musterprozessen gegen T-Mobile Konsument:innen bei der Rückforderung der Servicepauschale. Jetzt kam es in zwei vom VKI geführten Verfahren zu erstinstanzlichen Entscheidungen. In beiden Fällen beurteilte das Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) Wien die Einhebung der Servicepauschale als unzulässig. Die Urteile sind rechtskräftig.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang