Dem Verein für Konsumenteninformation liegt eine Vielzahl von Beschwerden vor, jeweils mit dem gleichen Sachverhalt:
Per Inserat werden gutbezahlte Jobs in der Werbung angepriesen, die Interessenten gehen zum "Casting" und werden dort dazu bewegt, erst einmal Fotos um 590 Euro zu bestellen.
Einen Rücktritt schließt die Agentur - unzulässigerweise- aus. Wer trotzdem vom Vertrag zurücktrat und nicht zahlte, wurde in der Folge mittels "Inkasso-Briefen" gemahnt.
Verrechnet wurden vollkommen überhöhte Mahnspesen und eine Inkassogebühr, so dass die Forderungen plötzlich weit über 1.000 Euro ausmachten.
Als tatsächlicher Urheber der Schreiben stellte sich dann jedoch der Agenturchef heraus, der die Schreiben des Inkassobüros "konsultatio.at" selbst verfaßt und mit fiktivem Namen unterschrieben hatte.
Der VKI, der zahlreiche Verbraucher, die auf Zahlung der 590 Euro geklagt wurden, unterstützt und auch Verbandsklage wegen unlauteren Wettbewerbs eingebracht hat, erstattete Strafanzeige wegen versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges.
Das Gericht nahm Täuschungsabsicht an und verurteilte den Unternehmer zu einem Jahr bedingter Freiheitsstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.