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Tankerunglück vor Ibiza - Reisepreisminderung wegen Badeverbot

In einem vom vom VKI im Auftrag des BMSK Musterprozess bejaht das Erstgericht einen Anspruch auf Reisepreisminderung, wenn der Reisende aufgrund einer Verschmutzung des Meeres und Strandes nicht baden kann.

Ferienaufenthalte in Anlagen mit Strandnähe werden nach Ansicht des Gerichts gerade deshalb gebucht, um das Meer und den Strand genießen zu können. Daher stellt es einen erheblichen Mangel dar, wenn es in diesem Bereich zu Leistungsstörungen kommt.

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