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Ausgabe 02

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Urteil: AWD-Falschberatung - OLG Wien bestätigt Schadenersatz bei Immo-Aktien

Das OLG Wien hat ein Urteil des Handelsgerichtes Wien bestätigt, wonach die AWD-Kundin "grob sorgfaltswidrig" falsch beraten wurde und daher Schadenersatz zusteht. Die Einwendungen des AWD, der An-spruch sei verjährt bzw die Kundin treffe ein Mitverschulden wurden verworfen. Die ordentliche Revision ist nicht zulässig.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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