Die Anschläge in London werden in seriösen Medienberichten nicht zu Unrecht mit den schrecklichen Anschlägen in New York (11.9.2001) und Madrid (2004) verglichen. Laut ORF-Online (8.7.2005) warnt der britische Innenminister angeblich vor weiteren Anschlägen.
Der VKI geht davon aus, dass diese Anschläge bei einem durchschnittlichen Reisenden zu Recht Angstgefühle auslösen. Der Oberste Gerichtshof hat - in Bezug auf die Anschläge in New York - ein Recht zum kostenlosen Rücktritt von bereits gebuchten Reisen bejaht. Der VKI appelliert daher an die Reisebranche, kostenlose Reiserücktritte und Umbuchungen zu akzeptieren.
Einige Reiseveranstalter und die Austrian Airlines Gruppe haben bereits reagiert:
Die Austrian Airlines Gruppe bietet ihren Kunden mit Tickets bis Montag nächster Woche (11.Juli) eine kostenlose Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt oder ein anderes vergleichbares Ziel in der EU an. Das Österreichische Verkehrsbüro und TUI bieten ihren Kunden bis Montag kostenlose Umbuchungen von London Reisen an und Thomas Cook offeriert erfreulicher Weise ihren Kunden, die Reisen für Donnerstag oder Freitag gebucht haben, ein kostenloses Storno.
VKI-Tipps für Reisende:
- Wenn Sie eine Reise nach London gebucht haben und - aus Angst vor weiterem Terror - die Reise nicht antreten wollen, dann klären Sie mit dem Reiseveranstalter, ob dieser einen kostenlosen Rücktritt akzeptiert.
- Wenn Ihre Reise erst in einigen Wochen oder Monaten stattfinden soll, dann warten Sie die weitere Entwicklung ab. (Dies verlangt der Oberste Gerichtshof in einer Leitentscheidung. - Allerdings nimmt die Höhe einer dennoch verlangten Stornogebühr zu, je kürzer vor Abreise man storniert.)
- Falls Ihre Reiseveranstalter eine kostenlose Umbuchung anbietet, dann müssen Sie diese annehmen, wenn nicht gewichtige Gründe dagegen sprechen (etwa wenn der Charakter der Reise - Sonnenbaden statt Stadtbesichtigung - grundlegend geändert würde).
- Falls Ihr Reiseveranstalter doch eine Stornogebühr verlangt, zahlen Sie diese nur "unter Vorbehalt der rechtlichen Klärung und Rückforderung" und informieren Sie den VKI.