Die Thermenhotel Vier Jahreszeiten Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung aus Lutzmannsburg ist laut Insolvenzdatei insolvent.
Firmendaten:
Thermenhotel Vier Jahreszeiten Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Am Thermengelände 4
7361 Lutzmannsburg
FN 115683y
Masseverwalter:
Mag. Barbara Senninger Rechtsanwalt
Kastellstr. 4
7551 Stegersbach
Tel.: 03326/52423
office@rechtsanwalt-bgld.at
Verfahren: LG Eisenstadt 49 S 22/15d
Konkurseröffnung: 7.7.2015
Anmeldungsfrist: 31.8.2015
Tagsatzung. 14.9.2015
Die Schließung des Unternehmens wurde angeordnet. Eine zeitnahe Weiterführung ist daher nicht zu erwarten.
Gebuchte Aufenthalte können daher im Thermenhotel Vier Jahreszeiten aktuell nicht angetreten werden. Welche Konsequenzen hat dies auf erfolgte Buchungen?
Hotelbuchungen und Gutscheine
Vorauszahlungen zu Hotelbuchungen, seien es direkte Buchungen oder etwa auch Buchungen über eine Buchungsplattform, müssen im Konkursverfahren als Forderung angemeldet werden. Je nach Höhe der Forderung muss überlegt werden, ob es wegen der Gerichtsgebühr wirtschaftlich Sinn macht, eine Anmeldung vorzunehmen. Die Höhe der Konkursquote ist derzeit nicht absehbar. Das gilt aus heutiger Sicht auch für Gutscheine, auch diese sind nach wirtschaftlicher Abwägung anzumelden.
Beispiel: Gutschein 500 Euro / angenommene Konkursquote zB 10% = 50 Euro / Gerichtsgebühren = 22 Euro, Anmeldung wirtschaftlich also noch sinnvoll.
Pauschalbuchungen über einen Veranstalter
Bei Buchung einer Pauschalreise über einen Reiseveranstalter (etwa Hotel plus Anreise zu Gesamtentgelt) hat hingegen der Veranstalter Sorge zu tragen, dass eine kostenlose Alternative angeboten wird. Es ist zu empfehlen rasch mit dem Veranstalter Kontakt aufzunehmen. Eine Anmeldung im Konkurs ist nicht erforderlich.
Wie meldet man eine Forderung im Konkursverfahren an?
Die Anmeldung ist schriftlich und in zweifacher Ausfertigung unterschrieben an das zuständige Insolvenzgericht (Landesgericht Eisenstadt) unter Angabe der Aktenzahl (hier: 49 S 22/15d) zu schicken. Die Forderungen sind mittels Kopien von Belegen (zB Gutschein, Zahlungsbestätigungen) zu bescheinigen. Wir empfehlen jedenfalls eine Kopie der Forderungsanmeldung aufzuheben.
Gerichtsgebühr: Für die Anmeldung ist eine Gebühr in Höhe von Euro 22,-- zu bezahlen. Diese ist auf das Konto des Gerichts (im Betreff unbedingt die Aktenzahl angeben) zu überweisen. Damit das Gericht die Zahlungseingänge leichter zuordnen kann, macht es Sinn eine Kopie des Zahlscheines der Anmeldung beizulegen.
Betroffene können sich bei weitergehenden Fragen beim VKI melden. Hier finden Sie weitere nfos zum Beratungsangebot des VKI