Sollte es zur Insolvenz kommen (was wir nicht hoffen), hängt der Schutz der betroffenen Konsumenten davon ab, wie sie ihren Flug gebucht haben:
Buchung direkt bei Adria Airways
Anders als etwa Pauschalreisen sind gebuchte Flüge nicht speziell insolvenzabgesichert. Ein Transportunternehmen, wie Adria Airways, ist gesetzlich nicht verpflichtet sich für den Fall der eigenen Insolvenz abzusichern. Haben Konsumenten direkt bei Adria Airways gebucht, können sie sich daher nicht darauf verlassen das gesamt bezahlte Entgelt zurückzuerhalten, vielmehr sind sie idR auf die Insolvenzquote angewiesen.
Dieser unterschiedliche Schutz von Reisenden, die eine Pauschalreise gebucht haben oder nur einen Flug, ist nicht verständlich. Damit auch bei individuell gebuchten Flügen in jedem Fall ein Schutz besteht, müssten auch hier eine Insolvenzabsicherung gesetzlich vorgeschrieben werden.
Buchung bei anderer Airline
Haben Kunden dagegen bei einer anderen Airline (z.B. Austrian Airlines) gebucht und wäre nur der Flug von Adria Airways durchgeführt worden, so sieht die Sache anders aus: In diesem Fall ist die andere Airline (z.B. Austrian Airlines) ihr Vertragspartner und muss dafür sorgen, dass der Vertrag erfüllt ist. Es liegt in diesem Fall in der Verantwortung der anderen Airline einen Ersatzflug zu organisieren.
Entschädigung bei Flugverspätung und -annullierung
Wenn es zu Annullierungen oder Verspätungen kommt, stehen den Kunden Ausgleichsansprüche zu. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Entfernung des Abflughafens und dem Endziel ab:
a) Euro 250,- bei allen Flügen bis zu einer Entfernung von 1500 km;
b) Euro 400,- bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km;
c) Euro 600,- bei allen nicht unter lit a) oder b) fallenden Flügen.