Die Klauseln betreffen etwa
- die Pfandrechtsverwertung durch die Bank,
- das Konvertierungsrecht der Bank bei Fremdwährungskrediten,
- Verweise, zB bzgl des Entgelts auf Dokumente, zB die Konditionenübersicht,
- das Kündigungsrecht der Bank aus wichtigem Grund,
- Obliegenheiten des Karteninhabers zB bzgl der Geheimhaltung des PIN-Codes,
- Kosten für die Zusendung des Kontoauszugs.
OGH 29.9.2020, 9 Ob 19/20i
Klagsvertreter: Dr. Walter Reichholf, Rechtsanwalt in Wien
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