Zum Inhalt

Unerwünschte Werbeanrufe (Cold Calling) nach wie vor ein Problem

Der VKI hat - im Auftrag des Konsumentenschutzministerium - das Ausmaß und die Methoden der Unternehmen bei unerbetenen Werbeanrufen im letzten Jahr erhoben. Mehr als 1300 Konsumenten sind der Einladung des VKI gefolgt, ihre Probleme mit unerwünschten Werbeanrufen und Cold-Calling-Verträgen auf der Homepage des VKI über einen Fragebogen mitzuteilen.

Die Rückmeldungen der Konsumenten zu Werbeanrufen zeigen eine ernüchternde Realität: Cold Calling stellt nach wie vor in der Verbraucherberatung ein Dauerbrenner dar, der trotz Gesetzesänderung im Mai 2011 nicht eingedämmt werden konnte. Die Beschwerden reichen von massiver Telefonbelästigung durch die Unternehmen bis hin zu ungewollt aufgedrängten Vertragsabschlüssen, die in vielen Fällen zu Vermögensschäden führen. Auch Betrugshandlungen werden über Cold Calling eingeleitet.

Weiter Ausführungen zum Thema erwünschte Werbeanrufe (zB wer wird Opfer von Cold Calling; welche Branchen sind besonders betroffen, usw.) können im Endbericht nachgelesen werden. Der Bericht steht über die Homepage des Konsumentenschutzministeriums über den folgenden Link zum Herunterladen zu Verfügung:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: unzulässige Klauseln bei Ticketmaster

HG Wien: unzulässige Klauseln bei Ticketmaster

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Ticketmaster GmbH, Niederlassung in Wien wegen unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.
Nunmehr liegt das Urteil des Handelsgerichts Wien (HG Wien) vor, in dem 21 von 22 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig beurteilt wurden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Unterlassungserklärung von OPTIN Immobilien

Unterlassungserklärung von OPTIN Immobilien

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die OPTIN Immobilien GmbH wegen vier unzulässiger Klauseln im Vertragsformblatt „Mietanbot VIENNA TWENTYTWO“ und einer unzulässigen Geschäftspraktik abgemahnt. OPTIN Immobilien hat am 15. April 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang