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Unlauteres Ausfragen von Kindern

In seinem Eintreten für einen besseren Verbraucherschutz für Kinder erzielte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen Erfolg vor Gericht: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass ein vom Automobilhersteller Škoda betriebener Kinder-Club im Internet die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern ausnutze. Nun muss es Škoda unterlassen, für eine Online-Clubmitgliedschaft von Kindern persönliche Kundendaten zu erheben, ohne hierfür das Einverständnis der Eltern einzuholen.

Untersuchungen von Marktforschungsinstituten zeigen laut vzbv, dass die Wünsche und Vorlieben der Kinder in vielen Familien eine wichtige Rolle beim Autokauf spielen. Zugleich zielte der "Škoda Kinderclub Autokids" darauf ab, bei den Kindern wertvolle Kundendaten abzufragen, wie etwa E-Mail-Adresse, Hobbies, Lieblingsauto, Namen ihrer Eltern und welche Automarke diese bevorzugten.

Gemäß § 4 dUWG handelt unlauter, wer insbesondere Wettbewerbshandlungen vornimmt, die geeignet sind, die geschäftliche Unerfahrenheit insbesondere von Kindern oder Jugendlichen, die Leichtgläubigkeit, die Angst oder die Zwangslage von Verbrauchern auszunutzen.

Das österreichische UWG enthält keine derart ausdrückliche Regelung zum Schutz von Kindern, allerdings muß auch hier die Richtlinie 2005/29 über unlautere Geschäftspraktiken umgesetzt werden. Laut deren Anhang 1 gilt die Einbeziehung einer direkten Aufforderung an Kinder in eine Werbung, die beworbenen Produkte zu kaufen oder Erwachsene zu überreden, die beworbenen Produkte für sie zu kaufen, als aggressive Geschäftspraxis unter allen Umständen als unlauter.

Weitere Informationen: http://www.vzbv.de/go/presse/586/5/25/index.html Zum deutschen UWG: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/uwg_2004/index.html Kinder und Werbung: http://www.europeanconsumerlawgroup.org/Content/Default.asp?PageID=488 - Policy reports-The protection of children against Unfair marketing practices

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