Untersuchungen von Marktforschungsinstituten zeigen laut vzbv, dass die Wünsche und Vorlieben der Kinder in vielen Familien eine wichtige Rolle beim Autokauf spielen. Zugleich zielte der "Škoda Kinderclub Autokids" darauf ab, bei den Kindern wertvolle Kundendaten abzufragen, wie etwa E-Mail-Adresse, Hobbies, Lieblingsauto, Namen ihrer Eltern und welche Automarke diese bevorzugten.
Gemäß § 4 dUWG handelt unlauter, wer insbesondere Wettbewerbshandlungen vornimmt, die geeignet sind, die geschäftliche Unerfahrenheit insbesondere von Kindern oder Jugendlichen, die Leichtgläubigkeit, die Angst oder die Zwangslage von Verbrauchern auszunutzen.
Das österreichische UWG enthält keine derart ausdrückliche Regelung zum Schutz von Kindern, allerdings muß auch hier die Richtlinie 2005/29 über unlautere Geschäftspraktiken umgesetzt werden. Laut deren Anhang 1 gilt die Einbeziehung einer direkten Aufforderung an Kinder in eine Werbung, die beworbenen Produkte zu kaufen oder Erwachsene zu überreden, die beworbenen Produkte für sie zu kaufen, als aggressive Geschäftspraxis unter allen Umständen als unlauter.