Zwei Konsumentinnen haben am Tag der geplanten Abreise nach Ägypten am 27. Jänner 2011 aus Furcht von den damals vor Ort herrschenden politischen Unruhen den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage erklärt. Der deutsche Reiseveranstalter hat den Rücktritt nicht akzeptiert und die Reise mit einer Stornogebühr von 90% abgerechnet.
Das Gericht hingegen sah den Rücktritt als gerechtfertigt an. Aus seriösen Medienberichten des ORF und aus den Informationen des Außenministeriums geht nach dem Gericht eindeutig hervor, dass an verschiedenen Plätzen, insbesondere den Ballungszentren, jedoch auch in von Touristen frequentierten Orten bereits eine konkrete ernstzunehmende Gefahr für Leib und Leben herrschte, die auch zum Tod mehrerer Menschen geführt hatte. Der Antritt der Reise war daher nach dem Gericht im Hinblick auf die bürgerkriegsähnlichen Zustände bereits am Vortag des geplanten Reiseantritts und erst recht am geplanten Reiseantrittstag unzumutbar.
BGHS Wien 22.12.2011, 9 C 418/11b
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Klagevertreter: Dr. Gerhard Deinhofer, RA in Wien