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Unterlassungserklärung der Beko Austria AG zu pauschaler Aufzeichnung von Telefongesprächen

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Beko Austria AG wegen der pauschalen Aufzeichnung von Telefongesprächen mit Kund:innen abgemahnt. Diese Geschäftspraxis verstößt nach Ansicht des VKI gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Die Beko Austria AG hat am 29.07.2024 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Bei Anruf der telefonischen Hotline von Beko Austria mussten Kund:innen einer Aufzeichnung zustimmen, um mit einem „Agenten“ sprechen zu können. Kund:innen hatten keine Möglichkeit, ohne Zustimmung zur Aufzeichnung ihr Anliegen telefonisch zu äußern. Diese Geschäftspraxis mahnte der VKI ab, weil die pauschale Aufzeichnung aller Telefongespräche mit Kund:innen nicht mit der DSGVO vereinbar ist. 

Das Unternehmen gab am 29.7.2024 eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, es im geschäftlichen Verkehr mit Verbraucher:innen zu unterlassen, sämtliche Telefongespräche, die zwischen dem Unternehmen und Konsument:innen geführt werden, pauschal aufzuzeichnen, und für den Fall, dass eine wirksame Einwilligung dafür nicht gegeben wird, es den Konsument:innen zu verweigern, ein Telefongespräch ohne Aufzeichnung zu führen oder sinngleiche Praktiken anzuwenden.

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