Zum Inhalt

Unterlassungserklärung der Beko Austria AG zu pauschaler Aufzeichnung von Telefongesprächen

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Beko Austria AG wegen der pauschalen Aufzeichnung von Telefongesprächen mit Kund:innen abgemahnt. Diese Geschäftspraxis verstößt nach Ansicht des VKI gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Die Beko Austria AG hat am 29.07.2024 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Bei Anruf der telefonischen Hotline von Beko Austria mussten Kund:innen einer Aufzeichnung zustimmen, um mit einem „Agenten“ sprechen zu können. Kund:innen hatten keine Möglichkeit, ohne Zustimmung zur Aufzeichnung ihr Anliegen telefonisch zu äußern. Diese Geschäftspraxis mahnte der VKI ab, weil die pauschale Aufzeichnung aller Telefongespräche mit Kund:innen nicht mit der DSGVO vereinbar ist. 

Das Unternehmen gab am 29.7.2024 eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, es im geschäftlichen Verkehr mit Verbraucher:innen zu unterlassen, sämtliche Telefongespräche, die zwischen dem Unternehmen und Konsument:innen geführt werden, pauschal aufzuzeichnen, und für den Fall, dass eine wirksame Einwilligung dafür nicht gegeben wird, es den Konsument:innen zu verweigern, ein Telefongespräch ohne Aufzeichnung zu führen oder sinngleiche Praktiken anzuwenden.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung der Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co.  Astbergbahn KG

Unterlassungserklärung der Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co. Astbergbahn KG

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co.  Astbergbahn KG (Bergbahn Ellmau) wegen verschiedener Klauseln in ihrer (Haftungsausschuss-) Erklärung Ponyreiten Astberg abgemahnt. Die Bergbahn Ellmau hat zu sämtlichen Klauseln umgehend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Wizz Air Hungary Ltd (Wizz) wegen verschiedener Klauseln in den Vertragsbestimmungen zum Discount Club abgemahnt. Wizz hat zu sämtlichen Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Nach Entscheidung des Obersten Gerichtshof zur Unzulässigkeit der Kreditbearbeitungsgebühr und weiteren Entgelten der WSK Bank konnte sich der VKI mit der WSK Bank auf eine außergerichtliche Lösung für betroffene Kreditnehmer:innen einigen. Eine kostenlose Anmeldung zur Aktion ist bis 03.03.2026 möglich!

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die BravoNext S.A. (Bravofly) wegen verschiedener Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang