In den von Ryanair verwendeten Beförderungsbedingungen befanden sich mehrere Klauseln, die nach Ansicht des VKI gesetzwidrig sind.
Ryanair hat sich in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, im geschäftlichen Verkehr mit Verbraucher:innen in ihren Beförderungsbedingungen die Verwendung der folgenden Klauseln sowie sinngleicher Klauseln zu unterlassen und sich auf solche Klauseln auch nicht zu berufen:
- „Unter Vorbehalt der Bestimmungen in Artikel 2.2, 2.3 und 2.4 gelten unsere Allgemeinen Beförderungsbedingungen nur für Flüge oder Flugabschnitte, bei denen unser Name oder Flugliniencode in der Bestätigung/Reiseroute für diesen Flug oder Flugabschnitt eingetragen ist.“ (AGB PKT. 2.1.1)
- „Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen („ABB“) gelten für alle mit Ihnen geschlossenen Beförderungsverträge.“ (AGB PKT. 2.2.1)
- „Sollte irgendeine Bestimmung der vorliegenden Beförderungsbedingungen nach anwendbarem Recht unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, sofern diese unabhängig von der unwirksamen Bestimmung selbständige Wirksamkeit entfalten können.“ (AGB PKT. 2.2.2)
- „Auf diese ABB und alle Beförderungsverträge, die wir auf Grundlage dieser ABB mit Ihnen abschließen, kommt irisches Recht zur Anwendung. Wenn Sie ein Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU sind, können Sie sich immer auf die zwingenden Bestimmungen des Rechts Ihres Wohnsitzlandes berufen.“ (AGB PKT. 2.3.1)
- „Ihre personenbezogenen Daten werden im Einklang mit Ryanair’s Datenschutzbestimmungen erfasst und verarbeitet.“ (AGB PKT. 3.4)
- „Staatliche Steuern ändern sich ständig aus Gründen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, und können nach dem Datum Ihrer Buchung eingeführt werden. Wenn eine staatliche Steuer eingeführt oder erhöht wird, nachdem Sie Ihre Buchung vorgenommen haben, müssen Sie die neue Steuer (oder eine Erhöhung) vor der Abreise bezahlen. Oder Sie können die Reise nicht antreten und erhalten den vollen Buchungsbetrag zurück. Wird eine solche staatliche Steuer abgeschafft, so dass sie für Sie nicht mehr gilt, oder wird sie herabgesetzt, können Sie von uns eine Erstattung der abgeschafften Steuer oder der Herabsetzung verlangen.“ (AGB PKT. 4.2.2)
- „Auf unseren Flügen werden allen Fluggästen Sitzplätze zugewiesen. Diese können nicht geändert werden, es sei denn, das Kabinenpersonal fordert Sie auf, aus Gewichts- oder Gleichgewichtsgründen, wegen Sicherheitsaspekten oder aus anderen betrieblichen Gründen ihren Sitzplatz zu wechseln.“ (AGB PKT. 6.1)
- „Wir übernehmen Ihnen gegenüber keine Haftung für Verluste oder Kosten, die Ihnen aus der Nichtbeachtung der oben stehenden Artikel 6.1 bis 6.6 entstehen.“ (AGB PKT. 6.11)
„Wir können Ihre Beförderung oder die Beförderung Ihres Gepäckes auf Flügen, die Sie bei einer Fluggesellschaft der Ryanair-Gruppe gebucht haben, verweigern, wenn nachweisebare, objektive Gründe für die Annahme, dass einer der folgenden Umstände vorliegen könnte, gegeben sind, sofern Sie nicht das Gegenteil beweisen können:
Wir haben Ihnen gegenüber offene Forderungen in Bezug auf einen früheren Flug (flugbezogene Dienstleistungen) oder weil die Zahlung abgelehnt, nicht eingelöst oder zurückgebucht wurde;“ (AGB PKT. 7.1)
„Wir können Ihre Beförderung oder die Beförderung Ihres Gepäckes auf Flügen, die Sie bei einer Fluggesellschaft der Ryanair-Gruppe gebucht haben, verweigern, wenn nachweisebare, objektive Gründe für die Annahme, dass einer der folgenden Umstände vorliegen könnte, gegeben sind, sofern Sie nicht das Gegenteil beweisen können:
Die haben unsere Sicherheits-anweisungen auf dem Flug oder die in der Luftfahrtbranch Üblichen und angemessenen Sicherheitsvorschriften nicht befolgt;“ (AGB PKT. 7.1)
„Wir können Ihre Beförderung oder die Beförderung Ihres Gepäckes auf Flügen, die Sie bei einer Fluggesellschaft der Ryanair-Gruppe gebucht haben, verweigern, wenn nachweisebare, objektive Gründe für die Annahme, dass einer der folgenden Umstände vorliegen könnte, gegeben sind, sofern Sie nicht das Gegenteil beweisen können:
Sie haben auf einem früheren Flug mit einer der Fluggesellschaften der Ryanair-Gruppe gegen das Rauchverbot an Board verstoßen.“ (AGB PKT. 7.1)
- „Sollte einer der oben genannten Umstände aus Gründen innerhalb Ihrer Sphäre eintreten und Ihnen deshalb die Beförderung verweigert werden, stornieren wir den noch nicht zurückgelegten Flugabschnitt Ihrer Buchung.“ (AGB PKT. 7.1)
- „Wenn das Vorhandensein unerlaubter Gegenstände nach Artikel 8.3 und 8.9.7 in Ihrem Gepäck festgestellt wird, wird die Beförderung und Weiterbeförderung als Gepäck dieser Gegenstände abgelehnt.“ (AGB PKT. 8.7.1)
- „Wir können die Beförderung beliebiger Gegenstände als Gepäck ablehnen, die uns aufgrund ihrer Größe, ihrer Form, ihres Gewichts, ihres Inhalts, ihrer Beschaffenheit oder aus sicherheitstechnischen bzw. betrieblichen Gründen oder im Hinblick auf das Wohlergehen anderer Fluggäste für die Beförderung ungeeignet erscheinen.“ (AGB PKT. 8.7.2)
- „Wir können die Beförderung von Gepäckstücken verweigern, das unserer Meinung nach nicht ordnungsgemäß und sicher in geeigneten Behältnissen verpackt ist.“ (AGB PKT. 8.7.3)
- „Wenn wir Abflugzeiten oder Flugnummern vor dem planmäßigen Abflug ändern, informieren wir Sie über diese Änderungen per E-Mail. Wir können Sie auch per Push-Benachrichtigung und SMS benachrichtigen (falls Sie uns zu diesem Zweck eine Telefonnummer gegeben haben), wenn diese Änderungen kurz vor dem planmäßigen Abflug auftreten. Sie werden gemäß nachfolgender Klausel 9.2 über Ihre Rechte informiert.“ (AGB PKT. 9.1.2)
- „Wenn Ihr Flug annulliert wurde oder sich um mindestens zwei Stunden verspätet, informieren wir Sie über Ihre Rechte, einschließlich Ihrer Entschädigungsansprüche und Unterstützung.“ (AGB PKT. 9.2.2 IZM PKT. 9.1.2)
- „Wenn wir aus Gründen, die sich unserer Kontrolle entziehen, nicht in der Lage sind, auf dem Zielflughafen zu landen, und umgeleitet werden, um auf einem anderen Zielflughafen zu landen, gilt die Luftbeförderung als beendet, wenn das Flugzeug auf diesem anderen Zielflughafen landet, es sei denn, das Flugzeug fliegt zum ursprünglichen Zielort weiter. Wir werden in diesem Fall jedoch einen alternativen Transport organisieren, entweder von uns selbst oder über ein anderes, von uns angegebenes Transportmittel, um Sie ohne zusätzliche Kosten an den Zielort zu bringen, der aus Ihrer Bestätigung/Reiseroute hervorgeht.“ (AGB PKT. 9.3)
- „Wenn Sie von uns eine E-Mail erhalten haben, in der bestätigt wird, dass die Kombination von Services, die Sie gebucht haben, eine Pauschalreise darstellt, dann profitieren Sie von allen für die Pauschalreise geltenden EU-Rechten und wir sind für die ordnungsgemäße Leistungserfüllung verantwortlich.“ (AGB PKT. 12.3.1)
- „Wir behalten uns das Recht vor, an Ihrer Pauschalreise Änderungen vorzunehmen. Irgendwelche geringfügigen Änderungen an Ihrer Pauschalreise (einschließlich eine Änderung der Flugzeit von weniger als 24 Stunden, eine Änderung des Carriers, eine Änderung des Abflugs oder des Zielflughafens zu einem anderen in derselben Region, eine Änderung der Hotelunterbringung oder eine Änderung des Mietwagens auf einen anderen mit dem gleichen Standard oder einem höheren Standard) berechtigt Sie nicht zu einer Erstattung.“ (AGB PKT. 12.3.4)
- „Unsere Haftung Ihnen gegenüber ist auf maximal das Dreifache der Kosten eines Pakets beschränkt, mit Ausnahme von Personenschäden oder Schäden, die absichtlich oder mit Fahrlässigkeit verursacht wurden.“ (AGB PKT. 12.3.10)
„Zahlungen müssen von dem in der Buchung angeführten Karteninhaber autorisiert werden. Wir können Ihre Buchung ohne Vorankündigung stornieren, wenn wir triftige und nachweisbare objektive Gründe zur Annahme haben, dass Sie oder der Karteninhaber Betrügerische Aktivitäten im Zusammenhang mit Flügen, die von einer Fluggesellschaft der Ryanair-Gruppe durchgeführt werden, verwickelt sind, sofern Sie nicht das Gegenteil beweisen können.
Triftige und nachweisbare objektive Gründe für die Annahme eines solchen Verdachts auf Betrügerische Aktivitäten basieren auf unserer Erkennungssoftware und umfassen insbesondere folgendes:
• Sie können die Karte, mit der Sie die Buchung vorgenommen haben, am Flughafen nicht vorweisen und können die Kontaktdaten des Karteninhabers nicht angeben, damit wir Sicherheitskontrollen durchführen können;“ (AGB PKT. 13.7.1)
„Zahlungen müssen von dem in der Buchung angeführten Karteninhaber autorisiert werden. Wir können Ihre Buchung ohne Vorankündigung stornieren, wenn wir triftige und nachweisbare objektive Gründe zur Annahme haben, dass Sie oder der Karteninhaber Betrügerische Aktivitäten im Zusammenhang mit Flügen, die von einer Fluggesellschaft der Ryanair-Gruppe durchgeführt werden, verwickelt sind, sofern Sie nicht das Gegenteil beweisen können.
Triftige und nachweisbare objektive Gründe für die Annahme eines solchen Verdachts auf Betrügerische Aktivitäten basieren auf unserer Erkennungssoftware und umfassen insbesondere folgendes:
(…)
• Es wurden mehrfach falsche oder widersprüchliche Angaben (ausgenommen gewöhnliche Tippfehler) im Zusammenhang mit der Durchführung der Zahlung gemacht.“ (AGB PKT. 13.7.1)
- „Gemäß Artikel 14.2 und 14.3 lauten unsere Haftungsbestimmungen wie folgt:“ (AGB PKT. 14.4)
- „Wir haften nicht für Schäden am Handgepäck, es sei denn, sie sind durch unser Verschulden entstanden.“ (AGB PKT. 14.4.2)
- „Wir haften nicht für Schäden, die durch Ihr Gepäck entstanden sind. Sie sind für alle Schäden verantwortlich, die Ihr Gepäck an anderen Personen oder Sachen, einschließlich an unserem Eigentum, verursacht.“ (AGB PKT. 14.4.6)
- „Wir übernehmen jedoch keine Haftung für Schäden, die sich aus einem dem Gepäckstück innewohnenden Mangel oder aus der Beschaffenheit oder Schadhaftigkeit des Gepäckstücks ergeben. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden an Gegenständen, die gemäß Artikel 8.3 nicht im Aufgabegepäck enthalten sein dürfen oder die wir als gefährlich oder unsicher oder wegen ihres Gewichts, ihrer Größe oder ihrer Beschaffenheit sowie aufgrund ihrer Zerbrechlichkeit oder Verderblichkeit als ungeeignet zur Beförderung erachten, insbesondere aufgrund des eingesetzten Flugzeugtyps. Hinsichtlich des Handgepäcks, einschließlich der Gegenstände des persönlichen Gebrauchs, haften wir nur für Schäden, die wir oder unsere Dienstleister und Partner schuldhaft verursacht haben. Eine Aufzählung zu den Gegenständen, die nicht in der Kabine bzw. im Frachtraum mitgeführt werden dürfen, finden Sie unter Artikel 8.10.“ (AGB PKT. 14.4.7)
- „Wir haften nicht für Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen, einschließlich Tod, die auf Ihren körperlichen Zustand zurückzuführen sind, oder für die Verschlimmerung eines solchen Zustands, es sei denn, eine solche Krankheit, Verletzung, Behinderung oder ein Todesfall wurde durch in unserer Sphäre liegende Gründe von uns oder unseren Mitarbeitern oder sonstigen Gehilfen verursacht.“ (AGB PKT. 14.4.8)
- „Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vorgesehen, hat keine dieser Beförderungsbedingungen den Verzicht auf für uns geltende Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen nach dem Übereinkommen oder dem anwendbaren Recht zum Inhalt.“ (AGB PKT. 14.4.10)
- „Aufgrund der bei uns geltenden Zahlungsverfahren und vorbehaltlich der Klausel 15.2.2 erfolgen Zahlungen oder Rückzahlungen an die Kreditkarte bzw. sonstige Zahlungskarten, die bei der Buchung verwendet wurden, oder an die Bankverbindung eines Fluggastes aus der Buchung. Wir können Dokumente zum Beleg anfordern, dass der betreffende Fluggast Inhaber der Bankverbindung ist.“ (AGB PKT. 15.2.8)