Zum Inhalt

Smartphone mit oranger Temu-App in einem Einkaufswagen
Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums Temu abgemahnt. Bild: Yanishevska/Shutterstock

Unterlassungserklärung von Temu I

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMSGPK die Whaleco Technology Limited (Temu) wegen unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt. Die in den AGB enthaltenen Bestimmungen entsprachen, etwa im Hinblick auf ein weitreichendes Stornorecht von Temu, nach Auffassung des VKI nicht den gesetzlichen Vorgaben. Temu hat am 25.09.2024 eine Unterlassungserklärung abgegeben. 

Temu hat sich in dieser strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, im geschäftlichen Verkehr mit Verbraucher:innen in AGB die Verwendung der folgenden Klauseln sowie sinngleicher Klauseln zu unterlassen und sich auf solche Klauseln auch nicht zu berufen:

  1. Bitte beachten Sie, dass Umsatzsteuer, Zollgebühren und ähnliche Gebühren, die zum Zeitpunkt des Kaufs erhoben werden, geschätzte Werte sind und sich je nach geltendem Recht ändern können. 
  2. Wenn zusätzliche Beträge anfallen, sind Sie dafür verantwortlich. Wir sind nicht haftbar, wenn ein Produkt aufgrund Ihrer Nichtzahlung solcher Beträge verspätet ankommt oder die Zollabfertigung abgelehnt wird.
  3. Vorbehaltlich der geltenden Gesetze behalten wir uns das Recht vor, […] Bestellungen oder Teile von Bestellungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu stornieren, wenn Informationen auf Temu unrichtig sind, selbst […] nach Erhalt einer Auftragsbestätigung oder Versandmitteilung.
  4. Wir sind berechtigt, diese Bedingungen und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten ohne Ihre Zustimmung an eine andere Person zu übertragen, abzutreten oder zu delegieren. 
  5. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so wird diese Bestimmung auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt oder aufgehoben, sodass diese Bedingungen ansonsten in vollem Umfang in Kraft und durchsetzbar bleiben.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

Im Auftrag der AK OÖ klagte der VKI erfolgreich die Online-Plattform CopeCart GmbH, weil Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und diesen der Rücktritt zu Unrecht verweigert wurde.

Unzulässige Klauseln in den ABB der AUA

Unzulässige Klauseln in den ABB der AUA

Der VKI ist – im Auftrag des Sozialministeriums – mit einer Verbandsklage gegen 17 Klauseln in den Beförderungsbedingungen der Austrian Airlines AG vorgegangen. Das OLG Wien hat diese Entscheidung bestätigt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang