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Oranges Temu-Päckchen vor einer Tür
Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums Temu abgemahnt. Bild: PenguinLens/Shutterstock

Unterlassungserklärung von Temu II

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMSGPK die Whaleco Technology Limited (Temu) wegen unzulässigen Geschäftspraktiken abgemahnt. Die auf der Plattform angegebenen Händlerinformationen entsprachen nach Auffassung des VKI vielfach nicht den Vorgaben des Digital Service Act (DSA). Temu hat am 02.10.2024 eine Unterlassungserklärung abgegeben. 

Temu hat sich in dieser strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, es im geschäftlichen Verkehr mit Verbraucher:innen zu unterlassen,

  • den Nutzern auf von dem Unternehmer angebotenen und betriebenen Online-Plattformen, die Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit Unternehmern ermöglichen, nicht folgende Informationen in klarer, leicht zugänglicher und verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen:

a) Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des jeweiligen Unternehmers,

b) falls der Unternehmer in einem Handelsregister oder einem ähnlichen öffentlichen Register eingetragen ist, das Handelsregister, in dem er eingetragen ist, und seine Handelsregisternummer oder eine gleichwertige in diesem Register verwendete Kennung,

c) Selbstbescheinigung des jeweiligen Unternehmers, in der sich dieser verpflichtet, nur Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, die den geltenden Vorschriften des Unionsrechts entsprechen.

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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die PNEUS ONLINE TRADING C.V., die einen Online-Handel mit Autoreifen und Zubehör betreibt und ihre Leistungen über ihre Website www.reifen-pneus-online.at anbietet, weil diese unter der Nummer 0900 120 240 auch für Bestandskund:innen eine kostenpflichtige Kundendienstrufnummer als „Service Hotline“ anbot.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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