Zum Inhalt

Unterlassungserklärung von Betreuungsagentur Rodlauer k.s.

Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums die Rodlauer k.s./Rodlauer 24 Stunden Pflege und Betreuung wegen mehrerer Vertragsbedingungen abgemahnt. Das Unternehmen hat zu folgenden Klauseln am 30.10.2018 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Hierin verpflichtet sich das genannte Unternehmen gegenüber dem VKI es im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsformblättern die Verwendung der folgenden Klauseln:

1. (II.2.1.1.) Weitere Leistungen des Auftragnehmers für den Auftraggeber sind:
1.1. Abwicklung aller notwendigen Zahlungsvorgänge betreffend die Betreuung.

2. (III.3.b) Der Auftragnehmer wird,
b) einen Musterwerkvertrag zwischen Auftraggeber und selbständiger Betreuungsperson zur Verfügung stellen, für dessen Inhalt jedoch keinerlei Haftung übernommen wird.

3.  (VII.1.) Jede Vertragspartei hat das Recht, diesen Vertrag  mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen mittels eingeschriebenen Briefes zu kündigen.

4. (VIII.1.) Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für das Verhalten der Betreuungsperson.

5. (VIII.2.) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass das Abwerben einer vermittelten Betreuungsperson zu unterlassen ist. Der Auftraggeber versichert darüber hinaus, dass weder durch ihn, durch Dritte oder durch andere Personen in dessen Umfeld eine Abwerbung oder Selbstanstellung/Beschäftigung der Betreuungsperson/en im Verlauf des Vertrages, sowie 3 Jahre nach dessen Beendigung durchgeführt wird. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 EUR fällig.

6. (X.1.) An die Stelle einer ungültigen Bestimmung sowie zwecks Lückenfüllung tritt jene Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der Originalbestimmung am Nächsten kommt.

7. (8.) Dieser Betrag wird im Auftrag der Auftragnehmerin von der Vermittlungsagentur Rodlauer24 Stunden Pflege und Betreuung (Rodlauer k.s.) per Lastschrift eingezogen und spätestens fünf Arbeitstage nach Beendigung des Turnus an die Auftragnehmerin weitergeleitet.

8. (10.4.c) Dieser Vertrag kann von dem Auftragnehmer mit sofortiger Wirkung bei Vorliegen auch nur eines der nachstehenden Gründe schriftlich, mittels eingeschriebenen Briefes, aufgelöst werden:
c) wenn der Auftraggeber oder die zu betreuende Person von dem Auftragnehmer Leistungen verlangt, zu deren Erbringung der Auftragnehmer nicht berechtigt ist;

9. (13.1) An die Stelle einer ungültigen Bestimmung sowie zwecks Lückenfüllung tritt jene Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der Originalbestimmung am Nächsten kommt.

10.  (13.2.) Sich aus dem Vertrag ergebende Rechte und Pflichten gehen auf die Rechtsnachfolger beider Vertragsparteien über.

11. (13.4.) Die Vertragsparteien erklären hiermit, dass sie den Vertrag gelesen und seinen Inhalt verstanden haben. Hinweisend darauf, dass der Vertrag ihrem tatsächlichen und freien Willen entspricht, unterzeichnen sie diesen als Zeichen ihres Einverständnisses.


12. (II.1) Weitere Leistungen von Rodlauer24:
Einziehung des Werklohns für der Betreuerin von der betreuenden Person und Weiterleitung an der Betreuerin

13. (III.3.) Rodlauer24 wird einen Mustervertrag zwischen Betreuerin und zu betreuender Person zur Verfügung stellen, für dessen Inhalt jedoch keinerlei Haftung übernommen wird.

14. (III.6.) Während der Zusammenarbeit mit Rodlauer24 arbeitet die Betreuerin mit keiner anderen Agentur zusammen. Sollte sie dies doch tun, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,- Euro fällig.

15. (VI.1.) Jede Vertragspartei hat das Recht, diesen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen mittels eingeschriebenen Briefes zu kündigen. Die Kündigungsfrist beginnt am 1. Tag des folgenden Monats nach der Zustellung. Wird diese Kündigungsfrist von der Betreuerin (der Betreuerin/des Betreuers) nicht eingehalten, wird eine Gebühr wegen vorzeitiger Vertragsauflösung in der Höhe von 650,- Euro inkl. Mwst. an Rodlauer24 fällig.

16. (VII.2.) Die Betreuerin nimmt zur Kenntnis, dass das Abwerben von der vermittelten zu betreuenden Person zu unterlassen ist. Die Betreuerin versichert darüber hinaus, dass sie weder allein durch zu betreuende Person oder durch Dritte im Verlauf des Vertrages, sowie 3 Jahre nach dessen Beendigung, für zu betreuende Person selbständig oder beschäftigt als Betreuungsperson tätig wird. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000,00 EUR fällig.

17. (VIII.) Die Betreuerin verpflichtet sich hiermit, die Verschwiegenheit über Tatsachen und persönliche Angaben, über die sie bei Erfüllung ihrer Aufgaben erfahren hat, die im Interesse von Rodlauer24 oder der zu betreuenden Person geheim bleiben sollen, einzubehalten und nicht im Widerspruch mit deren berechtigten Interessen zu handeln. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 EUR fällig.

18. (IX.2.) Dieser Vertrag regelt sich nach dem slowakischen Recht. Der Gerichtsstand ist Bratislava. Die in diesem Vertrag nicht geregelten Verhältnisse richten sich nach den entsprechenden Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik, vor allem nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.

19. (IX.3.) Sich aus dem Vertrag ergebende Rechte und Pflichten gehen auf die Rechtsnachfolger beider Vertragsparteien über.

oder die Verwendung sinngleicher Klauseln zu unterlassen und sich auf diese Klauseln und sinngleiche Klauseln nicht zu berufen.

Für das Verwenden wurde dieser Klauseln wurde dem Unternehmen eine Aufbrauchsfrist bis zum 31.12.2018 eingeräumt. Dies gilt aber nicht für das Sich-Berufen auf diese Klauseln.


Weiters wurde eine Unterlassungserklärung zu folgenden Geschäftspraktiken abgegeben:

a) Das genannte Unternehmen verpflichtet sich gegenüber dem genannten Verband, es im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern zu unterlassen, Vermittlungsverträge zu verwenden, die keine transparenten Angaben zur Inkassovollmacht enthalten sowie, dass bei Tod der betreuungsbedürftigen Person ein im Voraus gezahltes Entgelt anteilig zu erstatten ist.

b) Das genannte Unternehmen verpflichtet sich gegenüber dem genannten Verband, es im  geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern zu unterlassen, Betreuungsverträge zu empfehlen, die keine Angaben zu Fälligkeit des Werklohns der selbständigen Betreuungsperson enthalten sowie, dass bei Tod der betreuungsbedürftigen Person ein im Voraus gezahltes Entgelt anteilig zu erstatten ist.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Reservierungskosten Pflegeheim

Reservierungskosten Pflegeheim

Aufgrund einiger Anfragen zum Thema „Reservierungskosten“ für ein Pflegeheim informieren wir Sie über Ihre Rechte.

LG Klagenfurt: unzulässige Klauseln im Heimvertrag AHA Seniorenzentrum Grafendorf

Der VKI ging gegen die AGB des AHA Seniorenzentrums Grafendorf vor, wobei aus ursprünglich 25 Klauseln der Abmahnung mangels uneingeschränkter Unterlassungserklärung wegen 7 Klauseln die Klage eingebracht wurde. Hinsichtlich 2 Klauseln kam es zu einem Anerkenntnis der Beklagten, die restlichen 5 eingeklagten Klauseln hat das LG Klagenfurt nun rechtskräftig für gesetzwidrig erklärt.

Versäumungsurteil gegen die 24h-Betreuungsagentur Rodlauer k.s.

Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums die 24h-Betreuungsagentur Rodlauer k.s. wegen einiger Vertragsbedingungen geklagt, u.a. wegen Preisintransparenz, einer Klausel über die Verschwiegenheitspflicht und einer Konkurrenzklausel. Es erging ein Versäumungsurteil.

Unterlassungserklärung der Harmony & Care GmbH

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die 24h-Betreuungsagentur Harmony & Care GmbH wegen zweier Klauseln in ihrem Vermittlungsvertrag abgemahnt. Es handelt sich dabei um die Klauseln über den Beitrag zu den Reisekosten und der Organisation sowie um ein nachvertragliches Konkurrenzverbot inkl. Vertragsstrafe. Da diese Klauseln nach Ansicht des VKI zusammengefasst gegen diverse Bestimmungen im ABGB, der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung (PB-VO) und auch des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) verstoßen, wurde die Harmony & Care GmbH abgemahnt. Die Agentur hat zu beiden Klauseln umgehend eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der STADT SALZBURG Senioreneinrichtungen

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Stadt Salzburg (Senioreneinrichtungen) wegen elf Klauseln in ihrem Seniorenwohnhausvertrag abgemahnt. Davon umfasst sind ua Klauseln über eine einseitige Entgelterhöhung, Kündigung, Räumung bzw Benützungsentgelt für ein nicht rechtzeitig geräumtes Zimmer oder die Zahlung der Differenz infolge Nichtzahlung durch die Sozialhilfe. Da diese Klauseln nach Ansicht des VKI zusammengefasst gegen diverse Bestimmungen im Konsumentenschutzgesetz (KSchG), va des Heimvertragsrechts (§§ 27b ff KSchG) und auch des ABGB verstoßen, wurde die Stadt Salzburg abgemahnt. Die Stadt Salzburg hat zu allen Klauseln am 24.06.2022 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungsvergleich mit GUTBETREUT.at GmbH

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die 24h-Betreuungsagentur GUTBETREUT.at GmbH wegen insgesamt 26 unzulässiger Klauseln abgemahnt. Da die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde, hat der VKI Klage eingebracht. Das Verfahren konnte schließlich mit einem gerichtlichen Unterlassungsvergleich beendet werden.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang