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Unterlassungserklärung von Temu

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMSGPK die Whaleco Technology Limited (Temu) wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen (konkret: Telefonnummer) auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von Temu entsprach nach Auffassung des VKI nicht den Vorgaben des FAGG. Temu hat am 24.06.2024 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Temu hat sich in dieser strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, es im geschäftlichen Verkehr mit Verbraucher:innen zu unterlassen,

  • auf von Temu betriebenen und an österreichische Verbraucher:innen gerichteten Websites nicht in klarer und verständlicher Weise eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen, unter der Verbraucher:innen Temu schnell erreichen und mit Temu ohne besonderen Aufwand in Verbindung treten können.

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