Zum Inhalt

Unzulässige Check-In-Gebühr von Laudamotion

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Laudamotion GmbH. Hauptgegenstand des Verfahrens ist eine Flughafen Check-In-Gebühr.

Bei manchen Tarifen, wie zB dem Standard-Tarif ist ein kostenloser Check-In am Flughafen nicht inkludiert. Eine Klausel dazu sieht vor, dass der Online-Check-In ohne extra - kostenpflichtige - Sitzplatzreservierung kostenlos zwischen zwei Tagen und zwei Stunden vor jedem Flug möglich ist. Die Gebühr für den Flughafen Check-In beträgt EUR 55,--. Während des gesamten Buchungsvorganges wird die Höhe des Tarifs für den Flughafen-Check-In nicht automatisch angezeigt; der Kunde muss daher durch aktives Anklicken der Tarifinformation die Höhe der Gebühr selbständig erfragen.

Für das Landesgericht Korneuburg sind diese Kosten gesetzwidrig: Die Ungewöhnlichkeit ergibt sich im vorliegenden Fall allein aus der Höhe der Gebühr für eine Nebenleistung, mit der der Kunde insbesondere deshalb nicht zu rechnen braucht, weil es sich beim Check-In-Vorgang um eine einfache und in kürzester Zeit zu erledigende Dateneingabe handelt, die der Kunde ohne besondere intellektuelle Anforderungen und Fähigkeiten auch selbst vornehmen kann (und sogar sollte), sodass die Verrechnung eines Entgelts, das die von Billigfluglinien vielfach angebotenen Beförderungsentgelte deutlich übersteigt (!), jedenfalls überraschend ist.

Eine Rechtswahlklausel für irisches Recht wurde ebenso für unzulässig befunden, eine Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten irischer Gericht hingegen für zulässig.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Beide Parteien haben Berufungen eingebracht; das Urteil ist zu keiner Klausel rechtskräftig (Stand: 8.3.2019).

LG Korneuburg 5.2.2019, 2 Cg 70/18x
Volltextservice
Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, Rechtsanwalt in Wien

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Unterlassungserklärung von Ryanair

Unterlassungserklärung von Ryanair

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Ryanair DAC. wegen 31 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt.

Gerichtlicher Unterlassungsvergleich mit MyTrip

Gerichtlicher Unterlassungsvergleich mit MyTrip

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums MyTrip (OY SRG FINLAND AB) wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt, wobei 33 Klauseln, darunter unzulässige Gutscheinregelungen, Haftungsbeschränkungen, Bearbeitungs- und Servicegebühren beanstandet wurden. MyTrip ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und erklärte sich zu einem gerichtlichen Unterlassungsvergleich bereit. Der Vergleich ist rechtskräftig.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang