Zum Inhalt

Unzulässige Kostenabzugsklauseln bei Lebensversicherungen - Versicherungen müssen Kosten an Verbraucher:innen rückerstatten

VKI bietet betroffenen Verbraucher:innen kostenlose Unterstützung zu sechs Versicherungsunternehmen an

In älteren Versicherungsbedingungen, die vor dem 01.01.2007 abgeschlossen wurden, wird die Höhe der Abschluss- und Verwaltungskosten bei Lebensversicherungen nur mangelhaft erklärt. Oftmals wird dies den Konsument:innen erst bei Ablauf oder vorzeitigem Rückkauf der Lebensversicherung bewusst, wenn die Auszahlungssummen deutlich geringer als die einbezahlten Prämien sind.

Der VKI klagte deshalb in der Vergangenheit zahlreiche Versicherungsunternehmen wegen derartiger unklarer Bestimmungen zu Abschluss- und Verwaltungskosten. Der Oberste Gerichtshof stellte bereits in etlichen Entscheidungen aus 2007 und 2008 fest, dass diverse Kostenabzugsklauseln in Lebensversicherungsverträgen für Konsument:innen intransparent und daher unzulässig sind. Trotz der gefestigten Rechtsprechung verrechnen die Versicherungsunternehmen weiterhin Kosten auf Basis solcher unzulässiger Klauseln. Der Schaden kann pro Vertrag mehrere tausend Euro betragen.

Laut Rechtsansicht des VKI sind die auf Basis von unzulässigen Klauseln eingehobenen Beträge vom Versicherer zurückzuzahlen.

Der VKI bietet allen betroffenen Konsument:innen an, sich einer kostenlosen Sammelintervention zu folgenden sechs Versicherungsunternehmen anzuschließen:

  • Wiener Städtische Versicherung AG
  • UNIQA Österreich Versicherung AG
  • Allianz  Elementar Versicherungs-AG
  • Nürnberger Versicherung AG
  • Generali Versicherung AG
  • FWU Life Insurance Austria AG (vormals Skandia)

Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme:

  • Abschluss einer klassischen oder fondsgebundenen Lebensversicherung zwischen 01.01.1997 und 31.12.2006
  • die klassische Lebensversicherung darf noch nicht durch Zeitablauf beendet worden sein

Die kostenlose Anmeldung beim VKI ist über folgenden Link möglich:
 

Hier geht’s zur Anmeldung!

Wichtig: Zur Anmeldung benötigen Sie Ihre Unterlagen zum Abschluss der Lebensversicherung und den allfälligen Rückkäufen. Bereiten Sie die Versicherungspolizze (und bei Rückkäufen die Rückkaufsbestätigung) vorab in elektronischer Form vor, da Sie diese hochladen müssen.

 

Unterstützung durch den VKI

Der VKI wird die Voraussetzungen zur Teilnahme prüfen, anspruchsberechtigte Fälle bündeln und die Rückzahlung der unzulässig verrechneten Kosten von der jeweiligen Versicherung einfordern.

Wichtige Informationen - FAQ

 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Containerschiff

VKI wehrte Millionenforderung des insolventen MPC Reefer 1 Fonds ab

Ende November 2022 erhielten hunderte Verbraucherinnen und Verbraucher vom zuständigen Insolvenzverwalter die Aufforderung, bei sonstiger Klage die erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von bis zu etwa 14 Prozent des Zeichnungskapitals bis zum 09.12.2022 zurückzuzahlen oder einen Verjährungsverzicht abzugeben.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang