Zum Inhalt

Unzulässige Unterlassungserklärung

Das Oberlandesgericht Wien hat einer Berufung des VKI Folge gegeben und führte aus, dass es unzulässig sei, wenn sich die eine Unterlassungserklärung zwar auf sinngleiche, aber nicht auf gesetzliche zulässige und daher nicht sinngleiche Klauseln beziehe.

Der VKI hatte im Auftrag des BMSK unter anderem die Bawag P.S.K. Leasing GmbH wegen einiger - nach Ansicht des VKI - gesetzwidriger Bestimmungen in deren Leasingbedingungen abgemahnt. Die Bawag P.S.K. Leasing GmbH gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab, mit der sie sich verpflichtete, einige Klauseln zu unterlassen (manche der abgemahnten Klauseln wurden von der Bawag P.S.K. Leasing GmbH ersatzlos gestrichen); gleichzeitig hielt die Bawag P.S.K. Leasing GmbH fest, dass sich die Unterlassungserklärung nur auf die Verwendung von bzw Berufung auf diese Klauseln in der abgemahnten Formulierung und auf sinngleiche, nicht aber auch auf gesetzlich zulässige und daher nicht sinngleiche Klauseln bezieht. Weiters enthielt die Unterlassungserklärung die Passage, dass "eine Verwendung von bzw die Berufung auf diese Klauseln mit dem im Folgenden angeführten gesetzesmäßigen und daher nicht sinngleichen Inhalt dadurch nicht ausgeschlossen werden soll."
Nachdem das erstinstanzliche Gericht die Klage des VKI abgewiesen hatte, hob das OLG das erstinstanzliche Urteil nun auf und meinte, die abgegebene Unterlassungserklärung ist keine unbedingte und daher unzulässig.

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung der Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg

Unterlassungserklärung der Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg wegen verschiedener Klauseln in der Hochzeitsmappe 2026 abgemahnt. Die Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg hat zu sämtlichen Klauseln umgehend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co.  Astbergbahn KG

Unterlassungserklärung der Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co. Astbergbahn KG

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co.  Astbergbahn KG (Bergbahn Ellmau) wegen verschiedener Klauseln in ihrer (Haftungsausschuss-) Erklärung Ponyreiten Astberg abgemahnt. Die Bergbahn Ellmau hat zu sämtlichen Klauseln umgehend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Wizz Air Hungary Ltd (Wizz) wegen verschiedener Klauseln in den Vertragsbestimmungen zum Discount Club abgemahnt. Wizz hat zu sämtlichen Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Nach Entscheidung des Obersten Gerichtshof zur Unzulässigkeit der Kreditbearbeitungsgebühr und weiteren Entgelten der WSK Bank konnte sich der VKI mit der WSK Bank auf eine außergerichtliche Lösung für betroffene Kreditnehmer:innen einigen. Eine kostenlose Anmeldung zur Aktion ist bis 03.03.2026 möglich!

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die BravoNext S.A. (Bravofly) wegen verschiedener Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang