Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums ua die Hyundai Import GmbH wegen einer Werbung im Radio und auf deren Homepage. Der Kauf eines Autos, bei dem zwei Drittel des Kaufpreises erst zu einem späteren Zeitpunkt zu zahlen waren, wurde mit "0%-Finanzierung" "OHNE Zinsen" beworben.
Tatsächlich betrug der effektive Jahreszinssatz aber etwa 1%; dies wegen der verlangten Bearbeitungsgebühr. Im Radiospot wurde darauf überhaupt nicht hingewiesen. Auf der Homepage waren die näheren Informationen, wie etwa die Bearbeitungsgebühr und der effektive Jahreszinssatz, nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem groß hervorgehobenen Blickfang "0 %-Finanzierung; OHNE Zinsen" dargestellt.
Das Oberlandesgericht Wien sieht hierin wie der VKI einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, da die blickfangartige Ankündigung einer Finanzierung zu "0 % Zinsen" und einer "0 % Finanzierung" dem angesprochenen Publikum den Eindruck eines zinsenfreien und unentgeltlichen Zahlungsaufschubs vermittelt.
Das Urteil ist rechtskräftig.
OLG Wien 29.1.2020, 2 R 142/19w
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Klagsvertreterin: Dr. Annemarie Kosesnik-Wehrle, Rechtsanwältin in Wien