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Unzulässiger Änderungsvorbehalt in AUA-Geschäftsbedingungen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten gegen die Austrian Airlines AG (AUA) wegen Änderungsvorbehalten in Buchungsbestätigungen sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Verbandsklage. Das nun vorliegende Urteil des HG Wien gab dem VKI hinsichtlich der AGB-Klausel Recht und erklärte diese für ungültig.

Das HG Wien erklärte jene Klausel für ungültig, die vorsieht, dass die in den Flugplänen angegebenen Zeiten sich zwischen dem Datum der Publikation und dem Datum des Reiseantrittes ändern können und auch nicht einen Teil des zwischen der AUA und dem buchenden Kunden abgeschlossenen Vertrages darstellen und des weiteren, dass es möglich ist, dass die AUA die Flugzeiten in der Folge ändern muss. Das Gericht erkannte hierin eine unzulässige Leistungsänderung.

Das Urteil ist rechtskräftig.

HG Wien 02.06.2015, 57 Cg 39/14g
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Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, Rechtsanwalt in Wien

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