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Update: Magnifico Circus - Metatron Entertainment ist Österreichveranstalter der Pferdeshow von André Heller

Auch zahlreiche ÖsterreicherInnen betroffen

Update 11.08.2011 Anfang:
Metatron Entertainment GmbH ist Österreichveranstalter der Pferdeshow von André Heller

Ticketinhaber in Österreich können wieder hoffen

Wie sich nun herausstellte, erfolgte der Verkauf der Magnifico Tickets in Österreich nicht durch die Magnifico Circus GmbH & Co. KG, sondern über die in 1030 Wien ansässige Metatron Entertainment GmbH, die auch Veranstalterin der Show in Österreich ist.

Für Inhaber der Österreich-Tickets bedeutet dies, dass für sie ausschließlich die Firma Metatron Entertainment GmbH als Österreichveranstalter zuständig ist und allfällige Ansprüche nicht an die Firma Magnifico Circus GmbH & Co. KG (bzw. an den vorläufig bestellten Insolvenzverwalter) gerichtet werden können. Ticketinhaber konnten diesen feinen (aber rechtlich weitreichenden) Unterschied kaum erkennen, denn auf den Karten wird lediglich der Name von Metatron Entertainment GmbH ohne Veranstalterhinweis abgedruckt.

Offenbar plant die Firma Metatron Entertainment den Fortbetrieb der Show für die Termine in Wien zwischen 24.11.2011 und 8.1.2012. Ob die Termine halten, ist zur Zeit noch völlig offen und wird letztendlich davon abhängen, ob es gelingt (rechtzeitig) einen Investor zu finden, der die Show weiterführt.

Was können Ticketinhaber für die geplante Show in Wien nun tun:

Solange die Termine von der Firma Metatron Entertainment GmbH definitiv nicht abgesagt wurden, können Ticketinhaber noch nicht auf die Rückerstattung des Geldes bestehen bzw. dürfen darauf hoffen, dass die geplanten Termine tatsächlich stattfinden.

Weitere Informationen können über die Homepage des vorläufig bestellten Insolvenzverwalters abgerufen werden: http://pohlmannhofmann.de/magnifico
Update 11.08.2011 Ende:

Am 19. Juli 2011 hat die Firma Magnifico Circus GmbH & Co. KG beim Amtsgericht München den Insolvenzantrag eingebracht.

Vom Insolvenzantrag sind auch zahlreiche Ticketinhaber in Österreich betroffen, die den Kartenpreis für die zwischen 24.11.2011 bis 8.1.2012 in Wien geplante neue Show von André Heller bereits bezahlt haben.

Der Internetseite des in Deutschland sitzenden Veranstalters ist zu entnehmen, dass die Kosten dieser gigantischen Produktion sowohl im Vorfeld als auch während des laufenden Betriebes Dimensionen erreicht haben, die nicht mehr durch Einnahmen gedeckt werden können.

Was können Inhaber von Tickets nun tun

Rückbuchungen von Kreditkartenzahlungen

Die Kreditkartenorganisationen haben in der Vergangenheit - als Service für Ihre Kunden - erklärt, dass sie geleistete Zahlungen (für die Kunden vom Unternehmer keine Gegenleistung mehr erhalten) rückleiten werden. Der Vorteil: Man würde die Zahlung des Ticketpreises zu 100% ersetzt bekommen (im Konkurs könnte man nur eine - möglicherweise geringe - Quote erwarten.).

Wir empfehlen daher: Reklamieren Sie möglichst rasch die über Ihre Kreditkarte erfolgte Zahlung an Magnifico Circus GmbH & Co. KG.

Wichtig: Dieses ist eine Kulanzleistung der Kreditkartenorganisationen; den Kunden kommt aus den Verträgen mit den Kartenorganisationen kein Recht auf diese Abwicklung zu.

Rückbuchungen von Bank-Lastschriften

Falls Sie Ihr Ticket via Einzugsermächtigung bezahlt haben, empfehlen wir Ihnen binnen 8 Wochen gegen die Abbuchung Widerspruch einzulegen bzw. sofort Ihre Bank zu verständigen, dass diese keine Lastschriften für Magnifico Circus GmbH & Co. KG mehr vornimmt.

Vorgehen bei Zahlung via paybox

Falls hier ihre Zahlung via Lastschrift bei Ihrer Bank eingezogen wird, siehe oben.

Kartenkauf über Ticketbüros

Kartenbüros werden nur als Vermittlung tätig und sind zur Rückerstattung des Ticketpreises nicht verpflichtet. Da der Vertrag direkt mit dem Veranstalter zustande kommt, können sich Käufer nur an diesen wenden bzw. müssten durch den jetzt erfolgten Insolvenzantrag ihre Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. Nur für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass das Geld für den Ticketkauf noch nicht an den Veranstalter weitergeleitet worden wäre, müssten die Vermittler den Ticketpreis zurückzahlen.

Anmeldungen im Konkursverfahren

Ist eine Rückbuchung über die Kreditkarte oder das Konto bei der Bank nicht mehr möglich, dann können Kartenbesitzer ihre Forderung auf Rückerstattung des Geldes nur mehr im Insolvenzverfahren geltend machen. Hier gilt es noch abzuwarten, ob das noch vorhandene Vermögen des Schuldners die Kosten des Verfahrens decken kann. Sollte der Insolvenzverwalter nach erfolgter Prüfung zur Entscheidung kommen, dass das Vermögen nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens abzudecken, dann wird das Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen. Für diesen Fall erhalten Karteninhaber nicht einmal einen Teil ihres Geldes in Form einer Quote zurück.

Insolvenzeröffnung noch nicht erfolgt

Momentan muss abgewartet werden, ob der Konkurs eröffnet oder das Insolvenzverfahren mangels Vermögen nicht geführt werden wird. Laut allgemeiner Auskunft des Amtsgerichts München kann je nach Prüfungsdauer eine Eröffnung eines Konkurses durchaus auch mehrere Wochen dauern. Auch wenn man in weiterer Folge seine Forderung im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmeldet, erhält man erfahrungsgemäß nur einen geringen Teil in Form einer Quote rückerstattet. Ob bzw. welche Quote im Insolvenzverfahren zu erwarten wäre, lässt sich zur Zeit nicht einschätzen.

Sobald der Konkursantrag eröffnet werden wird, können alle wichtigen Informationen zum Insolvenzverfahren (Geschäftszahl, Insolvenzverwalter usw.) unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de über den Namen des Veranstalters (Magnifico Circus GmbH & Co. KG) abgerufen werden. Zur schnelleren Ermittlung empfiehlt es sich die Suchabfrage auf das Bundesland Bayer und das Amtsgericht München einzuschränken. Die Anmeldung wäre in Deutschland kostenlos und könnte ohne Vertreter eingebracht werden.

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