Im Winter 2020/2021 sind viele Konsument:innen im Zuge der VKI-Aktion Energiekosten-Stop zum Energieversorger Maxenergy gewechselt. Mit dem Wechsel wurde damals ein Vertrag mit einer 12-monatigen Mindestvertragslaufzeit und einer 18-monatigen Preisgarantie mit Maxenergy abgeschlossen. Obwohl seit Vertragsschluss noch keine 18 Monate vergangen sind und somit die Preisgarantie noch aufrecht ist, hat Maxenergy Kündigungsschreiben versandt. Damit umgeht der Anbieter die Preisgarantie. Nach Ansicht des VKI ist dieses Vorgehen unzulässig, beinhaltet eine Preisgarantie doch jedenfalls auch, die Konsument:innen im versprochenen Zeitraum zu den versprochenen Preisen zu versorgen.
Der VKI hat daher gegenüber dem Anbieter öffentlich und in einem Schreiben seinen Rechtsstandpunkt, dem sich alle anderen Verbraucherschutzorganisationen angeschlossen haben, dargelegt. Maxenergy hat sich dennoch nicht bereit erklärt, die Kündigungen zurückzunehmen. Der VKI wird daher eine gerichtliche Klärung des Sachverhalts herbeiführen. Die Teilnehmer des Energiekosten-Stops werden über die weiteren Schritte und den Ausgang des Verfahrens direkt informiert.
Wenn die Gerichte der Ansicht des VKI folgen, dann könnten alle Kund:innen, die mit einer Kündigung konfrontiert sind und zu einem anderen Anbieter wechseln müssen, die Mehrkosten, die sie ab dem von Maxenergy genannten Kündigungstermin für Energie bezahlen müssen, als Schadenersatz von Maxenergy zurückerlagen. Die Ansprüche verjähren nach drei Jahren – somit frühestens im Oktober 2024. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte eine gerichtliche Klärung durch den VKI vorliegen.
Betroffene Konsument:innen können den Musterbrief des VKI an Maxenergy senden. Sie sollten sich jedoch jedenfalls um einen neuen Versorger kümmern, der die Lieferung mit dem von Maxenergy genannten Kündigungstermin beginnt. Es besteht sonst die Gefahr, dass Konsument:innen nicht mehr versorgt werden.
Es ist zu empfehlen den Wechsel zu einem neuen Lieferanten bis spätestens 3 Wochen vor dem Kündigungsstichtag zu veranlassen. Der neue Anbieter muss sich um alle Schritte im Zusammenhang mit dem Wechsel kümmern. Zum Wechselstichtag sollte der Zählerstand abgelesen und an den Netzbetreiber übermittelt werden.
Bei der Suche nach einem neuen Anbieter hilft der Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde E-Control: https://www.e-control.at/konsumenten/service-und-beratung/toolbox/tarifkalkulator#/
Der VKI stellt einen Musterbrief für betroffene Konsument:innen zur Verfügung, mit dem sie ihre Rechtsansicht zum Ausdruck bringen können.