Zum Inhalt

Urteil: EuGH zu Gerichtsstandsklauseln

In einem spanischen Vorabentscheidungsverfahren nimmt der EuGH zu missbräuchlichen Gerichtsstandsklauseln Stellung.

Dem nationalen Rechtsstreit in Spanien lag eine Klausel in einem Verbrauchervertrag (Ratenkauf eines Lexikons) zugrunde, worin der Sitz des Unternehmers als Gerichtsstand vereinbart wurde. Das nationale Gericht sah die Klausel als missbräuchlich an, beantrage aber die Vorabentscheidung des EuGH zu der Frage, ob die Klausel im Sinn der Richtlinie RL 93/13/EWG missbräuchlich ist und ob das Gericht diese Frage amtswegig prüfen könne.

Der EuGH hielt fest, dass der Schutz, den die genannte Richtlinie gewährt, erfordere, dass nationale Gerichte von Amts wegen prüfen könnten, ob eine Klausel des vorgelegten Vertrages missbräuchlich sei, wenn davon die Frage der Zuständigkeit der Gerichte abhänge.

Das Erfordernis einer richtlinienkonformen Auslegung verlange insbesondere, dass nationale Gerichte der Auslegung den Vorzug geben müssten, die es ihnen ermöglichte, ihre Zuständigkeit von Amts wegen zu verneinen, wenn diese durch eine missbräuchliche Klausel vereinbart worden wäre.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Nach Entscheidung des Obersten Gerichtshof zur Unzulässigkeit der Kreditbearbeitungsgebühr und weiteren Entgelten der WSK Bank konnte sich der VKI mit der WSK Bank auf eine außergerichtliche Lösung für betroffene Kreditnehmer:innen einigen. Eine kostenlose Anmeldung zur Aktion ist bis 03.03.2026 möglich!

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die BravoNext S.A. (Bravofly) wegen verschiedener Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

Im Auftrag der AK OÖ klagte der VKI erfolgreich die Online-Plattform CopeCart GmbH, weil Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und diesen der Rücktritt zu Unrecht verweigert wurde.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang