Zum Inhalt

Urteil: EuGH zu Gerichtsstandsklauseln

In einem spanischen Vorabentscheidungsverfahren nimmt der EuGH zu missbräuchlichen Gerichtsstandsklauseln Stellung.

Dem nationalen Rechtsstreit in Spanien lag eine Klausel in einem Verbrauchervertrag (Ratenkauf eines Lexikons) zugrunde, worin der Sitz des Unternehmers als Gerichtsstand vereinbart wurde. Das nationale Gericht sah die Klausel als missbräuchlich an, beantrage aber die Vorabentscheidung des EuGH zu der Frage, ob die Klausel im Sinn der Richtlinie RL 93/13/EWG missbräuchlich ist und ob das Gericht diese Frage amtswegig prüfen könne.

Der EuGH hielt fest, dass der Schutz, den die genannte Richtlinie gewährt, erfordere, dass nationale Gerichte von Amts wegen prüfen könnten, ob eine Klausel des vorgelegten Vertrages missbräuchlich sei, wenn davon die Frage der Zuständigkeit der Gerichte abhänge.

Das Erfordernis einer richtlinienkonformen Auslegung verlange insbesondere, dass nationale Gerichte der Auslegung den Vorzug geben müssten, die es ihnen ermöglichte, ihre Zuständigkeit von Amts wegen zu verneinen, wenn diese durch eine missbräuchliche Klausel vereinbart worden wäre.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

Im Auftrag der AK OÖ klagte der VKI erfolgreich die Online-Plattform CopeCart GmbH, weil Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und diesen der Rücktritt zu Unrecht verweigert wurde.

Unzulässige Klauseln in den ABB der AUA

Unzulässige Klauseln in den ABB der AUA

Der VKI ist – im Auftrag des Sozialministeriums – mit einer Verbandsklage gegen 17 Klauseln in den Beförderungsbedingungen der Austrian Airlines AG vorgegangen. Das OLG Wien hat diese Entscheidung bestätigt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang