Dem nationalen Rechtsstreit in Spanien lag eine Klausel in einem Verbrauchervertrag (Ratenkauf eines Lexikons) zugrunde, worin der Sitz des Unternehmers als Gerichtsstand vereinbart wurde. Das nationale Gericht sah die Klausel als missbräuchlich an, beantrage aber die Vorabentscheidung des EuGH zu der Frage, ob die Klausel im Sinn der Richtlinie RL 93/13/EWG missbräuchlich ist und ob das Gericht diese Frage amtswegig prüfen könne.
Der EuGH hielt fest, dass der Schutz, den die genannte Richtlinie gewährt, erfordere, dass nationale Gerichte von Amts wegen prüfen könnten, ob eine Klausel des vorgelegten Vertrages missbräuchlich sei, wenn davon die Frage der Zuständigkeit der Gerichte abhänge.
Das Erfordernis einer richtlinienkonformen Auslegung verlange insbesondere, dass nationale Gerichte der Auslegung den Vorzug geben müssten, die es ihnen ermöglichte, ihre Zuständigkeit von Amts wegen zu verneinen, wenn diese durch eine missbräuchliche Klausel vereinbart worden wäre.
Urteil: EuGH zu Gerichtsstandsklauseln
In einem spanischen Vorabentscheidungsverfahren nimmt der EuGH zu missbräuchlichen Gerichtsstandsklauseln Stellung.