Zum Inhalt

Urteil: Feststellungsbegehren im Gewährleistungsprozess

Wenn rund um die Verbesserung Unklarheiten herrschen, kann man auch auf Feststellung des Bestehens der Gewährleistung klagen, um Fristen zu wahren.

Die klagenden Verbraucher erwarben von der beklagten Partei eine Eigentumswohnung. Sie rügten Mängel im Bereich der Schallisolierung. Nachdem keine befriedigende Verbesserung zu erreichen war, klagte der Verbraucher zunächst auf Feststellung der Gewährungsleistungspflicht der beklagten Partei für Mängel im Bereich des Schallschutzes, ergänzte die Klage aber in der Folge durch ein sehr präzises Leistungsbegehren, welche ganz bestimmten Maßnahmen die beklagte Partei zur Verbesserung zu unternehmen habe. Das Erstgericht gab der Leistungsklage überwiegend statt, wies das Feststellungsbegehren aber ab. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil, ließ aber die ordentliche Revision zu. Der OGH hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob im Zuge eines Gewährleistungsprozesses auch ein Feststellungsbegehren zulässig sei.

Der OGH ging davon aus, dass solange entweder die Durchführbarkeit einer - den vertragsgemäßen Zustand des Kaufobjekts erst herstellenden - Verbesserung ungewiss sei, oder der Gewährleistungsgläubiger nach erfolglosen Versuchen zur Beseitigung behebbarer Mängel auch einen anderen Gewährleistungsanspruch geltend machen könne, das Feststellungsbegehren den schutzwürdigen Interessen des Gewährleistungsberechtigten diene. Damit könne er die Feststellung erreichen, dass der Gewährleistungsschuldner grundsätzlich - über die vorerst bloß angestrebte konkrete Verbesserung hinaus - zur Gewährleistung verpflichtet sei.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

Im Auftrag der AK OÖ klagte der VKI erfolgreich die Online-Plattform CopeCart GmbH, weil Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und diesen der Rücktritt zu Unrecht verweigert wurde.

Unzulässige Klauseln in den ABB der AUA

Unzulässige Klauseln in den ABB der AUA

Der VKI ist – im Auftrag des Sozialministeriums – mit einer Verbandsklage gegen 17 Klauseln in den Beförderungsbedingungen der Austrian Airlines AG vorgegangen. Das OLG Wien hat diese Entscheidung bestätigt.

OLG Wien verurteilt Iglo wegen Shrinkflation

OLG Wien verurteilt Iglo wegen Shrinkflation

Im Auftrag des Sozialministeriums brachte der Verein für Konsumenteninformation Klage gegen die Iglo Austria GmbH ein. Anlass war das Tiefkühlprodukt „Iglo Atlantik Lachs“, dessen Füllmenge im Februar 2023 von 250 Gramm auf 220 Gramm reduziert worden war, ohne dass dies für Verbraucher:innen klar erkennbar war.

OLG-Urteil: Gesetzwidrige Klauseln zur „Direktwerbung“ von Notino

OLG-Urteil: Gesetzwidrige Klauseln zur „Direktwerbung“ von Notino

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Notino Deutschland und Österreich GmbH, die unter www.notino.at einen Versandhandel betreibt. Grund für die Klage war unter anderem eine Klausel, nach der Kund:innen unzulässigerweise aktiv das Kästchen „Mit dieser Bestellung möchte ich keine Informationen zu Veranstaltungen, Neuigkeiten oder Gutscheine erhalten“, anklicken müssten, um keine Zusendungen zu erhalten.

OGH-Urteil: Klauseln in AGB von Amazon Prime unzulässig

OGH-Urteil: Klauseln in AGB von Amazon Prime unzulässig

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Amazon EU S.à.r.l. (Amazon) wegen verschiedener Klauseln in den Vertragsbestimmungen zu „Amazon Prime“ geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) beurteilte nun 6 von 8 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang