Zum Inhalt

Urteil: "gefühlsmäßige Abneigung" als ersatzfähiger Schaden

Bei beschädigten und reparierten Sachen steht die Abgeltung für das Mißtrauen möglicher Käufer zu.

Im Bereich der Beschädigung von Kraftfahrzeugen ist diese Judikatur seit Jahren bekannt. Wird ein Auto beschädigt, dann kann man am Markt in der Regel trotz fachgerechter und vollständiger Reparatur oft nur deshalb einen geringeren Preis erzielen, weil das Käuferpublikum bei "Unfallautos" misstrauisch ist. Die Rechtsprechung hat daher diesen "merkantilen Minderwert" als ersatzfähigen Schaden zuerkannt.

Im vorliegenden Fall war es durch unsachgemäße Grabungsarbeiten zu Hangrutschungen gekommen. Die Untergerichte haben zwar ausdrücklich festgestellt, dass die Sanierung gelungen war und weitere Rutschungen auszuschließen waren. Dennoch sahen sie auch im vorliegenden Fall für erwiesen an, dass im Fall des Verkaufes potentielle Käufer Misstrauen hätten, ob denn die Ursachen für die Hangrutschungen tatsächliche behoben seien und für dieselbe Liegenschaft daher nur ein geringerer Kaufpreis geleistet würde.

Aufgrund einer außerordentlichen Revision sah der OGH kein ernsthaftes Hindernis, eine festgestellte, auf der gefühlsmäßigen Abneigung des Käuferpublikums beruhende Wertminderung auch bei andern Sachen als Kraftfahrzeugen als einen objektiven, ersatzfähigen Schaden anzuerkennen.

OGH 10.3.1998, 5 Ob 47/98t

Volltextservice

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung der Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg

Unterlassungserklärung der Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg wegen verschiedener Klauseln in der Hochzeitsmappe 2026 abgemahnt. Die Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg hat zu sämtlichen Klauseln umgehend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co.  Astbergbahn KG

Unterlassungserklärung der Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co. Astbergbahn KG

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co.  Astbergbahn KG (Bergbahn Ellmau) wegen verschiedener Klauseln in ihrer (Haftungsausschuss-) Erklärung Ponyreiten Astberg abgemahnt. Die Bergbahn Ellmau hat zu sämtlichen Klauseln umgehend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Wizz Air Hungary Ltd (Wizz) wegen verschiedener Klauseln in den Vertragsbestimmungen zum Discount Club abgemahnt. Wizz hat zu sämtlichen Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die BravoNext S.A. (Bravofly) wegen verschiedener Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang