Der VKI hatte - im Auftrag des BMSG - einige Prozesse gegen die Festival Kreuzfahrten GmbH geführt, da auf einer Kreuzfahrt zahlreiche Programmpunkte einfach ausgefallen waren.
Die Insolvenzabsicherung des Reiseveranstalters haftet für Preisminderungs- oder Schadenersatzansprüche nicht. Die Forderungen wurden aber im Konkurs angemeldet und vom Masseverwalter anerkannt.