Zum Inhalt

Urteil: Irrtum bei Perser-Teppich

OGH gibt Klage statt. Falsches Echtheitszertifikat führt Verbraucher in Irrtum.

Der beklagte Teppichhändler kündigte in einer Postwurfsendung an, Orientteppiche mit einem Preisnachlass von bis zu 70% zu verkaufen. Die klagende Verbraucherin lud ihn in ihre Wohnung ein und teilte ihm mit, maximal S 60.000,-- ausgeben zu wollen.

Der Teppichhändler brachte sieben Teppiche mit. Bei den Verkaufsverhandlungen um einen Perser-Teppich ging der beklagte Teppichhändler von einem Verkaufspreis von S 75.000,-- aus. Noch vor Abschluss des Kaufvertrages fand die klagende Verbraucherin auf der Rückseite des Teppichs ein Preisschild mit einem Preis von S 154.000,--.

Der beklagte Teppichhändler trug in ein sogenanntes "Echtheitszertifikat" den Wert von S 150.000,-- ein. Schlussendlich einigten sich die Streitteile noch in der Wohnung der Klägerin auf einen Kaufpreis von S 55.000,--. Wie sich nachher herausstellte, entsprach dieser Preis grundsätzlich der Preissituation des Jahres 1993.

Die klagende Verbraucherin begehrte die Rückzahlung des von ihr geleisteten Kaufpreises von S 55.000,--, weil ihr der beklagte Teppichhändler einen Schätzwert von S 150.000,-- vorgespiegelt und tatsachenwidrig zugesagt habe, dass es sich um einen "alten", somit mehr als 70 Jahre alten Keshan-Teppich handle. Tatsächlich handelte es sich um einen "neuen" (weniger als 20 Jahre alten) Keshan.

Der OGH führte aus, dass zwar der Irrtum über den Wert einer Sache grundsätzlich als bloßer Motivirrtum bei entgeltlichen Rechtsgeschäften unbeachtlich sei. Wenn aber der Wertirrtum des Käufers auf Umständen beruhe, die im redlichen Geschäftsverkehr eine Aufklärung durch den Verkäufer erwarten lassen, so liege doch ein Geschäftsirrtum vor, der den irrenden Vertragsteil zur Anfechtung berechtige. Der Klage wurde daher stattgegeben.

OGH 11.9.1997, 6 Ob 146/97g

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung von FLAGA

Unterlassungserklärung von FLAGA

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die FLAGA GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung und Demontagekosten gegen die gesetzlichen Bestimmungen. FLAGA hat am 27. Jänner 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Federal Express Europe, Inc. wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von FedEx Europe verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. FedEx Europe hat am 22.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

Der EuGH hat aufgrund eines vom VKI im Auftrag des Sozialministeriums eingeleiteten Verfahrens entschieden, dass der den Fluggästen bei Flugannullierung zu erstattende Ticketpreis auch die dem Vermittler geleistete Provision einschließt, ohne dass es erforderlich wäre, dass die Airline die genaue Höhe dieser Provision kennt.

Unterlassungserklärung von Blaha Gartenmöbel

Unterlassungserklärung von Blaha Gartenmöbel

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Blaha Gartenmöbel GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die in den AGB von Blaha Gartenmöbel enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung, Mahnspesen und Verzugsfolgen gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Blaha Gartenmöbel hat am 19.12.2025 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von Autohero

Unterlassungserklärung von Autohero

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Autohero Österreich GmbH wegen 15 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die Bestimmungen zu Vertragsschluss, Risikotragung und Rücktrittsrecht gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Autohero hat am 11. Dezember 2025 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang