Zum Inhalt

Urteil: Kein Fotokeilen am Friedhof - Rücktritt nach dem KSchG ist zulässig

Das Fotokeilen am Friedhof über den "Zeremonienmeister" ist keine Anbahnung durch den Verbraucher; der Rücktritt nach § 3 KSchG steht zu.

Die klagende Verbraucherin war im Zuge des Begräbnisses eines Verwandten vom "Zeremonienmeister" angesprochen worden, ob sie Fotos vom Begräbnis wünsche. Die Verbraucherin bejahte dies und der Zeremonienmeister vermittelte einen am Friedhof anwesenden Fotografen. Aus den Feststellungen ergab sich, dass diese Form der Geschäftsanbahnung zwischen "Zeremonienmeister" und Fotograf planmäßig erfolgte. In der Folge übersandte der Fotograf der Verbraucherin die Fotos und verlangte einen Werklohn von S 2.840,-. Die Verbraucherin erklärte ihren Rücktritt gemäß § 3 KSchG. Der Fotograf wandte ein, sie habe das Geschäft selbst angebahnt.

Der VKI führte einen Musterprozess und das Berufungsgericht entschied, dass das Wirken des "Zeremonienmeisters" dem Fotografen zuzurechnen ist und der dargestellte Sachverhalt genau jene Gefahr der Überrumpelung des Verbrauchers verwirkliche, vor dem der § 3 KSchG schützen solle. Von einer Anbahnung der Verbraucher könne daher keine Rede sein und der Rücktritt erfolgte zu Recht.

HG Wien 15.9.1998, 1 R 13/98b

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung der Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg

Unterlassungserklärung der Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg wegen verschiedener Klauseln in der Hochzeitsmappe 2026 abgemahnt. Die Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg hat zu sämtlichen Klauseln umgehend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co.  Astbergbahn KG

Unterlassungserklärung der Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co. Astbergbahn KG

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co.  Astbergbahn KG (Bergbahn Ellmau) wegen verschiedener Klauseln in ihrer (Haftungsausschuss-) Erklärung Ponyreiten Astberg abgemahnt. Die Bergbahn Ellmau hat zu sämtlichen Klauseln umgehend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Wizz Air Hungary Ltd (Wizz) wegen verschiedener Klauseln in den Vertragsbestimmungen zum Discount Club abgemahnt. Wizz hat zu sämtlichen Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die BravoNext S.A. (Bravofly) wegen verschiedener Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang