Zum Inhalt

Urteil: Kein kostenloser Rücktritt wegen Öcalan Festnahme

Konsument fordert Rückzahlung der Stornogebühr von Gulet Touropa Touristik. Grund für den Rücktritt vom Vertrag war die Angst vor Terroranschlägen nach der Festnahme von Kurdenführer Öcalan.

Der Konsument hatte am 26.1.1999 bei Gulet Touropa Touristik eine Pauschalreise in die Türkei gebucht. In der Folge kam es zur Festnahme von Kurdenführer Öcalan und zur Besorgnis vor Anschlägen. Der Kläger trat schließlich am 30.6.1999, noch mehr als vier Wochen vor Antritt der Reise, vom Vertrag zurück und forderte nun die Rückzahlung der Stornogebühr.

Klage vom Berufungsgericht abgewiesen

Das Erstgericht gab ihm Recht; das Berufungsgericht wies die Klage ab. Das Gericht räumt zwar ein, dass die Festnahme von Öcalan, in der Folge bekanntgewordene Terrordrohungen der PKK sowie das Todesurteil Grund zur (subjektiven) Besorgnis gewesen seien, doch sei der schwelende Kurdenkonflikt und damit der Status der Türkei als Reiseziel mit "zweifelhaftem Sicherheitsniveau" bereits bei Buchung bekannt gewesen und der Kunde habe - da bis zu seinem Rücktritt keine Terrorakte eintraten - noch weiter zuwarten müssen, wie sich die Situation entwickle. Nur wenn Unruhen und Anschläge unvermutet auftreten, sei ein weiteres Zuwarten mit der Rücktrittserklärung nicht zumutbar.

Der VKI führt derzeit einen Musterprozess um diese Frage gegen GTT; dieser ist in zweiter Instanz anhängig.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Unzulässige Klauseln in AGB der „Hüttenpartner“ Alm-, Ski-, und Wanderhüttenvermietung GmbH

Unzulässige Klauseln in AGB der „Hüttenpartner“ Alm-, Ski-, und Wanderhüttenvermietung GmbH

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Dezember 2022 im Auftrag des Sozialministeriums die „Hüttenpartner“ Alm-, Ski-, und Wanderhüttenvermietung GmbH wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt, wobei 25 Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw der „Bedingungen Annullierungsvertrag“ beanstandet wurden. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte nun das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichtes Korneuburg und erklärte alle 25 angefochtenen Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Unzulässige Klauseln in AGB der Belvilla AG

Unzulässige Klauseln in AGB der Belvilla AG

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Belvilla AG (Belvilla), ein Schweizer Unternehmen im Bereich der Ferienunterkunftvermietung, wegen 25 Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt. Da Belvilla zu der für den 19.3.2024 anberaumten Verhandlung nicht erschienen ist, erging über Antrag des VKI ein (nicht rechtskräftiges) Versäumungsurteil.

Gesetzwidrige Klauseln eines Pauschalreiseveranstalters

Die Bundesarbeiterkammer klagte ein Reiseveranstaltungsunternehmen; dieses veranstaltet insbesondere Maturareisen in Form von Pauschalreisen. Im Verbandsverfahren wurden alle 11 eingeklagten Klauseln für unzulässig erklärt.

Unzulässige Klauseln in Entschädigungsbedingungen der WESTbahn

Der VKI hat Westbahn wegen drei Klauseln in ihren Entschädigungsbedingungen abgemahnt, ua. eine Klausel, die einen Höchstbetrag von EUR 80 für das Hotel im Fall einer Übernachtung wegen Ausfall, Verspätung oder Versäumnis des letzten Anschlusses am selben Tag vorsieht. Die Westbahn hat zu allen Klauseln eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Rückerstattungsklauseln bei SWISS sind gesetzwidrig

Rückerstattungsklauseln bei SWISS sind gesetzwidrig

In der EU haben Fluggäste eine Vielzahl an Schutzrechten. Bei gestrichenen Flügen kommt es dennoch öfter zu Problemen. Rückzahlungen kommen mitunter nicht bei den Verbraucher:innen an. Bei einigen Fluglinien regeln eigene Klauseln, wie eine Rückerstattung erfolgen soll – so auch bei der Swiss International Air Lines AG (SWISS). Drei dieser Rückerstattungsklauseln wurden vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums beanstandet. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die Ansicht des VKI jetzt bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang