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Urteil: KSchG-Verbandsklage gegen ausländischen Unternehmer

Wenn ein Unternehmer mit Sitz im Ausland gesetzwidrige AGB in Österreich verwendet, dann kann er - so das nicht rechtskräftige Urteil - ebenso wie bei UWG-Verstößen in Österreich geklagt werden.

Erfreuliches Zwischenergebnis einer VKI-Verbandsklage gegen ein Werbefahrten-Unternehmen mit Sitz in München: Ein Unternehmer mit Sitz in der EU kann, verstößt er mit seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegen österreichisches Recht, in Österreich geklagt werden.

Der VKI hatte einen Veranstalter von Werbefahrten wegen einer Reihe von gesetzwidrigen Klauseln in seinen Kaufvertragsformularen vor dem Handelsgericht Wien geklagt. Der Beklagte hatte argumentiert, dass - da er in Österreich keinen Sitz habe - eine Klage vor einem österreichischen Gericht unzulässig sei. Das Handelsgericht Wien hatte daraufhin die Klage zurückgewiesen. Die Konsequenz wäre: Österreichische Konsumenten wären gesetzwidrigen Klauseln in Verträgen ausländischer Unternehmer im Effekt schutzlos ausgeliefert.

Nun hat das OLG Wien dem Rekurs des VKI Folge gegeben und die österreichische Zuständigkeit bejaht. Nach dem Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungs-Übereinkommen (EuGVÜ) könne bei Rechtssachen mit Auslandsbezug dann, wenn sich der Kläger auf eine unerlaubte Handlung des Beklagten stützt, auch am Ort des Schadenseintrittes geklagt werden.

Der Klage des VKI lagen mehrere Kaufverträge von Verbrauchern zugrunde, die sich im Zuge von Werbefahrten von Vertretern der Münchner Firma dubiose "Magnetfeld-Geräte haben aufschwatzen lassen. Die Mehrzahl der Verbraucher wohnten in Wien und daher sei das Handelsgericht Wien sehr wohl zuständig, über die Klage zu entscheiden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es ist zu erwarten, dass die beklagte Partei beim Obersten Gerichtshof Revision einlegen wird. Im Zuge dessen könnte es auch noch zu einem Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof kommen. Dennoch ist das vorliegende Urteil ein wichtiges Zwischenergebnis, das Hoffnung gibt, dass in Zukunft österreichische Verbraucher durch die Verbandsklagen des VKI auch gegen ausländische Unternehmer geschützt werden können.

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